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Wir haben gestern endlos diskutiert, sind aber zu keinem rechten Schluß gekommen.
Eine Freundin, arbeitslos seit 2 Monaten, hat von ihrer Bank ihren Überziehungskredit gekündigt bekommen,das ist ja noch zu verstehen.Nun soll sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben und das Arbeitslosengeld welches sie bezieht wird von der Bank komplett einbehalten. Auf die Nachfrage auf welche Richtlinien sie sich beziehen wurde nur geantwortet, eine Bank sei kein Sozialamt. Wovon sie nun ihre Miete zahlt oder ihren Lebensunterhalt bestreiten soll ist uns ein Rätsel.

2006-08-03 03:35:14 · 15 antworten · gefragt von cervera 3 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

15 antworten

Deine Freundin soll auf keinen Fall was unterschreiben, vielmehr soll sie sich mit der Bank in Verbindung setzen, damit der Dispo in einen Ratenkredit umgewandelt werden kann. (notfalls an den Abteilungsleiter wenden!) Das Girokonto wird dann auf Guthabenbasis weitergeführt. Es gibt eine sogenannte Pfändungsfreigrenze, der so um die 1000 Euro liegen dürfte.
Notfalls Girokonto (ohne erneute Einräumung eines Dispos) wechseln. Bevor die Bank auf Ihrem Minus sitzen bleibt, versuchen die schon eine Lösung zu finden. Wichtig ist, Deine Freundin muss schon den ernsthaften Eindruck hinterlassen, die Schulden zahlen zu wollen.

2006-08-03 03:51:53 · answer #1 · answered by queen mary 4 · 0 0

Also, wer Schulden gemacht hat (vorsätzlich, fahrlässig oder aus anderen Gründen wie Arbeitslosigkeit etc.), ist auch zur Rückzahlung verpflichtet.

Wenn das Kreditinstitut wegen der verschlechterten Bonität den Kontokorrentkredit kündigt, liegt das auch daran, dass man sich nicht im Vorfeld mit seinem Sachbearbeiter in Verbindung gesetzt hat. Der Kündigung des Kontokorrentkredites ist bestimmt schon die Aufforderung der Bank vorausgegangen, den Saldo auszugleichen. Wenn man hierauf nicht reagiert, kommt es halt zur Kreditkündigung.

Damit zur Bild-Zeitung oder zum RTL-Mittagsmagazin zu laufen, löst das Problem nicht, das man regelmäßig ja selbst verursacht hat.

Die Problemlösung kann nur so erfolgen, mit der Bank eine Vereinbarung herbeizuführen. Auch Kreditsachbearbeiter sind Menschen und versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zu einer Lösung beizutragen.

2006-08-03 11:52:13 · answer #2 · answered by Advicer 3 · 0 0

Das Arbeitslosengeld zählt zu den Geldern die nicht gepfändet werden dürfen. Sie fallen unter die pfändungsfreie Grenze!

2006-08-03 10:56:02 · answer #3 · answered by Josie 1 · 0 0

Die Bank Deiner Freundin darf das Arbeitslosengeld nicht einbehalten, es ist ihr Existenzminimum von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten musst. Auch eine Schuldanerkenntnis braucht sie nicht zu unterschreiben.
Sie sollte sich mit ihrem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung setzen,damit die was tun können.
Würde ihr raten sich schleunigst eine andere Hausbank zu suchen.

2006-08-03 04:17:29 · answer #4 · answered by graefin49 1 · 0 0

es ist nicht rechtens, es ist nur der versuch ungewollte Kunden los zu werden. lassen sie sich auf keine gespräch ein, alles nur noch schrieftlich, und stimmen sie der entscheidung nicht zu.

2006-08-03 04:17:10 · answer #5 · answered by H R B 1 · 0 0

nein, das ist keineswegs rechtens, bürgert sich aber leider immer mehr ein!!

sollten bei der freundin keine leichen im keller liegen, empfehle ich folgendes:

nichts unterschreiben,
sich den 'wunsch' schriftlich zukommen lassen,
die bank darüber informieren, dass sich deine freundin an das amt für bankenaufsicht in berlin (bitte aktuelle postanschrift von der bank geben lassen) und an die privaten magazinsendungen im fernseh wenden wird ( neben sat. vox und rtl ist auch der wdr gerne hilfsbereit.

ich gehe davon aus, dass die geschichte damit erledigt ist und mit etwas glück auch der dispo wieder gewährt wird.

2006-08-03 04:16:03 · answer #6 · answered by Knut S 5 · 0 0

sie soll das anerkenntnis nicht unterschreiben, fertig!

2006-08-03 04:14:27 · answer #7 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Selber kann ich jetzt nicht viel dazu sagen, aber ich denke hier kann man dir/euch Tipps geben.

2006-08-03 04:14:14 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

wird 7 Tage lang das Geld nicht abgeholt, wird gepfändet
dies gilt nur bis zu Höhe von Hartz IV

2006-08-03 03:51:57 · answer #9 · answered by kalyptus 2 · 0 0

Grundsätzlich darf die Bank pfänden, es gelten jedoch ggf. Freibeträge.
Leite deine Zahlungseingänge auf ein anderes Konto bei einer anderen Bank um - bezahlen mußt du aber trotzdem bei der Bank.
Auch wenn es schwer fällt einzusehen, die Bank ist tatsächlich nicht das Sozialamt. Und sie hat dich auch nicht gezwungen, das Konto zu überziehen.
Auch wer sich bei einem Freund was leiht, muß das auch zurückzahlen. Deshalb hört die Freundschaft ja auch bei Geld auf.

2006-08-03 03:49:14 · answer #10 · answered by Brian W. Ashed 7 · 0 0

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