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14 antworten

Zum Glück darf er es noch nicht, selbst wenn es im Mietvertrag steht, denn diese Klausel ist unwirksam. Das es aber immer wieder versucht wird, geht aus der grossen Zahl von Urteilen hervor, die bis jetzt immer zu Gunsten der Mieter ausfielen.

Es ist nur eine Frage der Zeit, denn die militanten Nichtraucher sind auf dem Vormarsch. Wenn Raucher sich nicht organisieren und für ihre Rechte eintreten, werden sie immer mehr ins soziale Abseits gedrängt. Für Raucher wird es dann eines nicht so fernen Tages heissen: Keine Wohnung, keine Arbeit, keine Teilnahme am Öffentlichen Leben.

2006-08-05 20:05:27 · answer #1 · answered by buffy_hamburg 3 · 2 2

Warum sollte er das tun?
Überprüfen, ob geraucht wird, kann er sowieso nicht. Fehlt nur noch, das der Vermieter "andere sehr private" Dinge verbietet.
Selbst wenn es demnächst eine Einschränkung für Raucher in der Öffentlichkeit gibt - gilt noch immer: "My home is my castle".

Und all die, die meinen der Vermieter habe das Recht, es im Mietvertrag festlegen zu können, die irren aber gewaltig. Und selbst dann, wer unterschreibt denn so einen Vertrag???

2006-08-03 19:34:31 · answer #2 · answered by pepsi 3 · 0 0

Das währe mir neu, würde mich nicht wundern, wenn auch das mal Thema wird bei den ganzen neuen Gesetzesvorschlägen die so in Arbeit sind.

2006-08-03 13:04:22 · answer #3 · answered by fee 5 · 0 0

Nach neuer Rechtsprechung ist das möglich. Muss aber im Mietvertrag verankert sein.

2006-08-03 12:24:31 · answer #4 · answered by Carib 4 · 0 0

Hallo, so ein misst habe ich ja noch nie gehört ich habe mein Vater mal nachgefragt er ist auch Vermieter mehrere Wohnungen, er sagte das er alles was er will im Mietvertrag reinschreiben kann was er will und die Mieter müssen sich auch nur an da halten was das Gericht auch erlaubt, und Rauchen kann man nicht verbieten. er kann die ja auch nicht sagen das du dein Kaffee um 17 Uhr kochen sollst..

2006-08-03 10:29:16 · answer #5 · answered by aslanhulusi 1 · 0 0

nein, das darf er nicht. das rauchen gehört immer noch zu der privaten lebensführung und unterliegt nicht dem mietrecht. der vermieter kann natürlich einem raucher die hütte nicht vermieten, aber irgendwie verbieten darf er es nicht, auch nicht im mietvertrag. ein solcher passus ist unwirksam.

2006-08-03 10:13:08 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Nein darf er nicht. Auch wenn es im Mietvertrag steht darf er es nicht. Das wäre sittenwidrig. In der Praxis sieht es aber wohl anders aus. Er findet bestimmt immer einen Grund zur Kündigung, ob wegen Rauchen oder was anderem.

Dominus !

2006-08-03 10:13:04 · answer #7 · answered by dominus 3 · 0 0

Also wenn, dann muss es im Mietvertrag stehen. Wenn er/sie sich daran haltet hast du Glück, denn offiziell darfst du es niemanden verbieten.

Jedoch muss der Raucher, wenn er die Wohnung verlässt. Die Renovationsarbeiten. z.B Wände streichen, zu einem Teil selber bezahlen.

2006-08-03 10:07:54 · answer #8 · answered by Nisli 3 · 0 0

ja das darf er, wenn es ausdruecklich
im mietvertrag festgehalten ist.

2006-08-03 10:05:54 · answer #9 · answered by Pollyvision 6 · 0 0

Ich denke mal, wenn der Nichtraucherstatus Voraussetzung für ein Mietverhältnis war und es im Mietvertrag aufgeführt wurde.

2006-08-03 10:05:40 · answer #10 · answered by ~sina~ 4 · 0 0

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