Das mit den 24 Tagen Urlaub stimmt so nicht ganz. Bei einem 400 € Job hat man weniger Anspruch:
"Urlaubsanspruch
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Gesetz sind dies mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage heißt: Montag bis einschließlich Samstag (6-Tage-Woche!) ohne gesetzliche Feiertage. Das entspricht 4 Wochen im Jahr. Die meisten Geringfügigen arbeiten aber nicht an sechs Tagen in der Woche. Wer z.B. nur am Montag arbeitet, kann natürlich nicht verlangen, 24 Montage im Jahr Urlaub zu haben (zusammen mit Oster- und Pfingstmontag hätte er dann genau ein halbes Jahr Urlaub). In diesem Fall hätte er bereits bei nur 4 Urlaubs-Montagen im Jahr 4 volle Urlaubswochen. Die Berechnungsformel dafür ist:
Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage
im genannten Montags-Beispiel: 1 / 6 x 24 = 4
bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 6 x 24 = 12
In den meisten Betrieben ist aber der Urlaubsanspruch höher als 4 Wochen und wird nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5-Tage-Woche berechnet (d.h. Samstage zählen nicht mit). Wegen des Gleichheitsgrundsatzes gilt das dann auch für geringfügig Beschäftigte. Hat z.B. ein Vollzeit-Arbeitnehmer 30 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (6 Wochen), dann gilt für den Teilzeit-Mitarbeiter:
Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage
bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18
Wenn man diese Art der Berechnung wählt (sie ist nicht zwingend vorgeschrieben), dürfen die Urlaubstage selbstverständlich nicht auf ohnehin arbeitsfreie Tage gelegt werden."
Entspricht der Rechtsprechung des BAG
Schau mal bei www.400-Euro.de
2006-08-03 01:24:08
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answer #1
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answered by Anonymous
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Ich hatte ein Jahr lang einen Minijob bei dem ich auch nur Stundenweise gearbeitet habe. Damals hieß es, wenn ich nicht arbeiten kommen bekomme ich auch kein Geld! Also bezahlten Urlaub habe ich nicht bekommen! Als ich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen habe hieß es "Entweder akzeptierst du die Verhältnisse wie sie sind oder du kannst gehn" Auch wenn eine Kündigung aus diesem Grund nicht rechtens gewesen wäre hätte der Chef, wie sicherlich jeder andere auch einen Grund gefunden mir entweder das Arbeiten zur Hölle zu machen oder mich zu kündigen. Ich wäre da also sehr vorsichtig!
2006-08-03 10:54:31
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answer #2
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answered by independia1982 2
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Steffi B hat Recht.
Aber die Arbeitgeber wollen meistens nicht mitziehen, gucken dumm, wenn man sie drauf anspricht. Einige zahlen wirklich freiwillig, hoffentlich ist der AG deiner Frau so einer.
Ansonsten kann deine Frau nur gute Miene zum bösen Spiel machen, sonst ist sie garantiert bald den Job los, leider. Aber Kündigungsschutz steht ihr auch zu, wenn es mal so weit kommen sollte, dass sie nicht mehr gebraucht wird.
2006-08-03 09:29:24
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answer #3
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answered by nachtigall 5
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auch einer 400,- €-kraft steht urlaub nach Tarif oder mindstens aber nach Bundesurlaubsgesetz zu. Danach liegt das minimum bei 2 Tagen BEZAHLTEM !!! Urlaub pro Beschäftigungsmonat bzw 24 Tage im Jahr oder eben nach Tarifvertrag.
Eine andere Sache ist, ob der AG das mitmacht oder deine frau Ãrger kriegt...
2006-08-03 08:17:45
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answer #4
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answered by Michael K. 7
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Das ist durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. ( BUrlG)
dort heisst es.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten.
§3 Der Urlaub beträgt mindestens 24 Werktage
Natürlich gibt es noch weitere Punkte die zu beachten sind, wenn man, z.B. erst seit einem Monat arbeitet, dann kann man keine 24 Tage Urlaub nehmen. Oder zum Beispiel, wer von Juni bis Dezember arbeitet bekommt die Tage anteilsmäßig.
Also muß man mehr Einzelheiten wissen um die Frage ganz korrekt zu beantworten.
2006-08-03 08:16:59
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answer #5
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answered by Buffy 4
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Urlaub steht jedem Arbeitnehmer zu wieviel kommt darauf an wieviele Std.deine Frau arbeitet
2006-08-03 08:51:09
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answer #6
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answered by Angelika W 3
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