Ich habe mir die Seite angesehen. Ganz unten, im grünen Balken, fast unleserlich, kannst Du die AGB anklicken und da heißt es in Absatz 5 wörtlich:
" ..... Alle Kosten für die Erstjahresnutzung belaufen sich somit auf 36,- Euro (incl. 4,97 Euro MwSt.). --->> Ab dem zweiten Jahr entfällt der Sonderpreis von 3,- Euro pro Monat und der Nutzer zahlt den Standartpreis von 8,- Euro pro Monat (96,- pro Jahr, incl. 13,24 Euro MwSt.), sofern er nicht im ersten Jahr unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen gekündigt hat."<---
Dreierlei kannst Du tun:
1. Die 96 Euro als Lehrgeld abschreiben; so leid es mir tut, ich glaube, da kommst Du nicht raus.
2. Sofort schriftlich kündigen (Adresse steht im Impressum, grüner Balken....), am besten per Einschreiben und Bestätigung verlangen.
3. In Zukunft diese verd.... AGBs penibel studieren und Dich trösten: Ich habe auch Lehrgeld bezahlt und musste schlussendlich meine Kreditkarte sperren lassen!
2006-08-02 06:02:22
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answer #1
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answered by Anonymous
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ich finde der sänger mit der größter "klatsche" sänger ist Peter Doherty er ist Sänger der englischen Band Babyshambles.... aber das brauch ich euch ja nicht zu sagen... der ist ja allseits bekannt.... da kann ich echt nur sagen: kinder, lasst die finger von solchen drogen :-) obwohl er auch ganz lustig ist.. aber das ändert nichts daran, dass er nicht mehr ganz conventional ist
2016-12-14 18:09:45
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answer #2
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answered by ? 4
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ein Abo das immer ein Jahr weiterlaeuf aboniere ich nicht, zu dem 200 % mehr sollte zur fristlosen Kuendigung reichen, Frage beim Verbraucherschutz nach.
2006-08-02 22:05:33
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answer #3
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answered by Manfred V 5
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Hab mir die Seite mal angesehen.
"Auktionsideen.de bekommen Sie ein Jahr zum Sonderpreis für nur 3,- EUR pro Monat. Bestellen Sie Ihren Erfolg mit Online-Auktionen ein Jahr lang für nur 36,- EUR. Jetzt ohne Risiko testen". Das mit den 36 Euro ist ja dann wohl nur für ein Jahr, also ein Sonderpreis.
Finde ich aber nicht gut, dass sie dich nicht über die folgenden Jahre informiert haben. Könnte mir aber gut vorstellen dass du zahlen muss ( Was ich für dich nicht hoffe)
Viel Glück
2006-08-02 05:08:21
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answer #4
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answered by Anonymous
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sofort kündigen!!!! diese halunken schaffen es immer wieder, leute reinzulegen...ich find s unmöglich!! aber du hast auf alle fälle bei einer erhöhung das recht zu kündigen..ansonsten würde ich es auf eine gerichtl. klärung ankommen lassen...
2006-08-02 05:02:39
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answer #5
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answered by sinopa63 2
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Die bitten, dir den Schrieb nochmal zuzuschicken oder anzugeben, wo du es nachlesen kannst, wo von dieser Erhöhung die Rede ist. Denn eine Möglichkeit zur Sonderkündigung oder zur rechtzeitigen Kündigung muss gegeben sein. Solltest du es überlesen haben, Pech gehabt. Aber haben die es nie angekündigt, kannst du sofort aus dem Vertrag raus. Oft ist es leider so, dass Preiserhöhungen so winzig klein irgendwo versteckt sind, dass man sie einfach übersieht. Darauf zielen die ja ab.
2006-08-02 04:43:00
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answer #6
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answered by nachtigall 5
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Wenn nicht irgendwo geschrieben steht, dass die 36,00 Eurodollar ein "Einstiegspreis, Sonderpreis, Kennenlernpreis" oder so ähnlich ist oder wenn auf deiner Beitrittserklärung kein Hinweis auf den regulären Preis steht, dann hast du eine große Chance, denen auszukommen. Sollten diese Hinweise fehlen (und so blöd sind die meist nicht. lies mal genau durch), hättest du noch eine Chance rauszukommen wegen unangemessener Erhöhung des Preises (meint Wucher). Ansonsten viel Freude bei deinem Jahrersabo :-))
2006-08-02 04:42:25
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answer #7
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answered by Anonymous
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wenn sie dir nachweisen können, dass du über die erhöhung unterrichtest wurdest und du nicht widersprochen hast, dann musst du zahlen. wenn du hingegen beweisen kannst, dass nie eine solche meldung gekommen ist, dann nicht.
2006-08-02 04:41:36
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answer #8
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answered by WOLF 5
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Widerspruch schriftlich einreichen und bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Vielleicht sind da schon andere Beschwerden eingegangen. Die können dir sicher helfen. Haben ja ständig mit derartiger Abzocke zu tun.
Viel Glück!
2006-08-02 04:34:10
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answer #9
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answered by Ulli 7
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normalerweise gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Beitrag erhöht hat, sollte auch in AGBs stehen
2006-08-02 04:33:11
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answer #10
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answered by kalyptus 2
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Am besten Einspruch einlegen
2006-08-02 04:31:48
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answer #11
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answered by ??pussi ?? 6
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