English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Wurde das schon mal gerichtlich geklärt? Wie kommt man aus der Staatsangehörigkeit raus, ohne eine neue annehmen zu müssen/können?

2006-08-02 02:04:12 · 9 antworten · gefragt von glasmaennlein2003 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

9 antworten

Ich wollte auch mal und es ging nicht.
Nach vielen Disk. im Familien und Freundeskreis, endlosen Recherchen und Beratungen, habe ich letztendlich davon wieder Abstand genommen. Nähere Ausführungen würden hier jetzt aber zu weit führen. Ich habe damals keinen Fall gefunden und bezweifel auch, dass es mittlerweile einen gibt. Kurz noch zu den gesetzl. Bestimmungen der BRD:

Artikel 16 Grundgesetz
[Ausbürgerung, Auslieferung]
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

und Staatsangehörigkeitsgesetz:
§ 26

(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.

vg

2006-08-02 03:00:54 · answer #1 · answered by ? 3 · 1 0

Ich möchte dieses Thema wieder aufgreifen.

Leben sollte man dort können, wo man geboren wurde und aufgewachsen ist. Entweder nimmt man am dort existierenden Staat teil, zahlt steuern und erhält Sozialleistungen, oder man entscheidet sich gegen den Staat, darf dort ohne den ganzen Firlefanz leben und erhält ein Reisedokument der Vereinten Nationen. Jeder Staat verpflichtet sich über die Vereinten Nationen, diese Staatenlosen in Ruhe zu lassen und nicht mit ihrem System zu belästigen.

2014-07-23 07:59:42 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Als Staatenloser könntest Du ja überall abgeschoben werden. Wer nimmt Dich dann noch? Höchstens noch Staaten, deren Bildungsniveau Du dann noch anhebst (Du kannst ja immerhin schreiben). Willst Du das wirklich?

2006-08-03 00:02:18 · answer #3 · answered by Klaus G 4 · 0 0

gilt bei den doch schon wieder als straftat, wenn so was wollte - dann können sie dich doch nciht mehr kontrollieren und ausbeuten

2006-08-02 10:00:56 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Ooooooooh - Alle Achtung -
Wenn du auf diesem unseren schönen Planeten unbedingt staatenlos werden willst !!!!!!.
Du hast wohl schon Dein privates Raumschiff ?????? -

2006-08-02 09:46:47 · answer #5 · answered by greyfox 5 · 0 0

interessante frage . ich glaube so was gibts nur selten. ein fall ist so ähnlich wie in dem film terminal

2006-08-02 09:38:32 · answer #6 · answered by genutt2001 4 · 0 0

wieso willst du sie ablegen, wenn tausende anderer menschen noch versuchen eine doppelte staatsbürgerschaft zu bekommen?

2006-08-02 09:18:44 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

ist nicht zu empfehlen. höchstens wenn du befürchtest aus (gewissen gründen) abgeschoben zu werden....>siehe völkerrecht....(zigeuner).....vikipedia

2006-08-02 09:17:50 · answer #8 · answered by carina_yux 1 · 0 0

Mit dem Recht auf Staatenlosigkeit verhält es so wie mit dem Recht auf Unsichtbarkeit. Beides wurde gerichtlich noch nie abgeklärt. Gegenfrage: wo würdest Du leben wollen, wenn Du keinem Staat angehören könntest. "Ich will zu Papi" schreien, würde dann nicht mehr akzeptiert werden.

2006-08-02 09:11:00 · answer #9 · answered by Lex Parkinson 3 · 0 0

fedest.com, questions and answers