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Ist es zulässig, auf einer Bundesstraße (B36) und somit auch Durchgangsstraße innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzungauf 30 km/h herunterzusetzen? [Und den Leuten dann mit 46 km/h ein Ticket zu verpassen?] Keine 30er-Zone!

Ich dachte, Bundes (-Durchgangs)straße muß auch innerorts bei 50 km/h bleiben?

Wer kennt den Paragrafen?

2006-08-01 21:33:54 · 6 antworten · gefragt von Tomograph 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

leider falsch gedacht.

innerorts kann die geschwindigkeit jeder straße beschränkt werden. mit ortseingangsschild wird automatisch eine geschwindigkeit aus max. 50 km/h beschränkt (deshalb gibt es auf autobahnen beine ortseingangsschilder).

einschlägig: § 3, Abs. 3 stvo in verbindung mit zeichen 310

2006-08-01 21:53:45 · answer #1 · answered by tomfighter_2000 4 · 0 0

jepp... bei uns im Ort - ebenfalls eine viel befahrene Durchfahrtsstrasse, verbindet 2 Kreisstaedte - ist ebenfalls 40km, und die Radarfalle koennte eigentlich schon permanent da stehen.

Irgendwo habe ich die Info, dass bei Kurorten wegen der Laermbelaestigung ebenfalls die Geschwindigkeitsbegrenzung nach unten gesetzt werden kann - wie du auch geschrieben hast - auf Tempo 30.

Na ja, das Ticket wirste wohl zahlen muessen. ;-)

lg
Haarmonie

2006-08-01 22:37:03 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

So wie du es in der schule gelehrnt hast . fertig aus

2006-08-01 22:05:54 · answer #3 · answered by djdspiritual 2 · 0 0

Sorry, aber wenn - auf was für einer Straße auch immer - eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ist, dann bist Du mit 46 einfach viel zu schnell und bekommst zurecht ein Ticket. Eine Regelung für Mindestgeschwindigkeiten auf bestimmten Straße gibt es nicht.

2006-08-01 22:00:23 · answer #4 · answered by top dog 3 · 0 0

Ist grundsetzlich erlaubt, da die Kommunen berechtigt sind Geschwindigkeitsbegrenzungen zu setzen. Wird nun viel gemacht um die Mautpreller abzuschrecken (Zeitverluste) . Es ist in diesem Fall absolut korrekt eine "Spendenaufforderung" bei Tempoüberschreitung zuzustellen.

2006-08-01 21:57:47 · answer #5 · answered by Mu6 7 · 0 0

Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist meist ein Resultat aus den Unfallzahlen, oder aber, um z.B. eine Gefährdung von Kindern auszuschließen.

Es ist demnach zulässig und richtig, den Leuten, die mit 46 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit diese Strecke befahren, ein "Ticket" zu verpassen.

Ich kenne hierzu keinen konkreten Paragraphen, sondern verweise auf die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung.

2006-08-01 21:54:33 · answer #6 · answered by TMdriver 3 · 0 0

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