jepp... kann auch ein lied davon singen!
Hatte Mieterchen, die meinten keine Miete zahlen zu muessen - nachdem se dann endlich drausen waren, habe ich das Geld einklagen wollen.
Nachdem mein Anwalt ein wenig recherchiert hatte haben wir festgestellt, dass die beiden leider schon einen Offenbarungseid hingelegt hatten und das jeder weitere Euro, den ich in diese Sache invenstieren wuerde, ein verlorener Euro fuer mich waere. Also hab ich die ganze Angelegenheit abgehakt, at akta gelegt und abgeschrieben.
Bitte erkundige dich, bevor du "noch boeser wirst" ob es wirklich Sinn macht, das Geld durch den Gerichtsvollzieher einzufordern, denn das waere ja der naechste Schritt. Wenn ja, wuerde ich es durch ziehen, denn darauf legt es ja der Schuldner anscheiend an - vielleicht ist er auch bisher mit seiner Haltung durch gekommen.
Drueck dir die Daumen und wuensch dir alles gute!
lg
Haarmonie
2006-07-31 12:35:06
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answer #1
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answered by Anonymous
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Jetzt muß der Gerichtsvollzieher ran und der wird nichts bringen !
Aber es gibt private Geldeintreiber, die gut sind und im gesetzlichen Rahmen bleiben,verlangen aber bis zu 50% der Summe, kommt auf die Schwierigkeit an !!
Ich habe Adressen, aber nicht über diese Seite hier!!
2006-08-04 13:41:28
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answer #2
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answered by Anonymous
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am bessen anrufen und ratenzahlung vereinbaren und auch sagen warum du nicht bezahlt hast.
2006-08-03 05:32:47
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answer #3
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answered by tulipas13 1
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Erwircke Dir einen Titel von ihm. Das geht aber nur über das Amtsgericht. Es ist eine Eidesstadliche Versicherung. Mit diesem Titel kannst immer mal wieder mal Pfänden lassen. Sehe zu das es schnell geht sonst wird er Private Insolvenst beantragen und das Geld ist dann in ein paar Jahren für dich weg.
2006-08-01 08:18:10
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answer #4
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answered by Walter R 4
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Da kannst noch 28 Jahre warten.Ein Titel ist 30 Jahre gültig.Wenn der Schuldner dann auch noch Privatinsolvenz anmeldet haste die Mega Arschkarte gezogen!!Find dich damit ab das du das Geld NIE sehen wirst.
2006-08-01 01:52:23
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answer #5
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answered by Nicole 4
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Ich würde beim Wohnsitz-Amtsgericht zunächst nachfragen, ob der Kunde schon auf der "schwarzen Liste" (Verzeichnis derjenigen, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben) steht. Wenn nicht, bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichtes nachfragen, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist und dem den Vollstreckungsbescheid schicken mit der Bitte um Vollstreckung. Man könnte noch aus den Geschäftspapieren feststellen, welche Kontoverbindung der Kunde hat und dort ggf. das Konto pfänden. Schließlich gibt es ggf. die Möglichkeit, falls der Kunde zwischenzeitlich Arbeitnehmer wurde, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zu erwirken. Bei diesen Handlungen ist aber zu berücksichtigen, dass es einen pfändungsfreien Monatsbetrag gibt, der sich nach dem Familienstand und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder ergibt.
2006-07-31 21:01:44
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answer #6
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answered by Advicer 3
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Durchwahl zum Thema Vollstreckung
(Insolvenzrecht)
Zum Tema Siehe Link
2006-07-31 20:04:37
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answer #7
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answered by ??pussi ?? 6
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tja...den gerichtsvollzieher hinschicken, ggf. gehaltspfändung. aber wie das prozedere vonstatten geht, hab ich leider keine ahnung
2006-07-31 19:35:25
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answer #8
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answered by WOLF 5
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vollstrecken lassen, nur leider ist in den meisten fällen nichts zu holen, vielleicht könnt ihr euch auf eine ratenzahlung einigen
2006-07-31 19:34:05
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answer #9
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answered by waldfee200667 2
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