English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Laut BGB 1601ff scheinbar ja. Wie kann man berechnen, wieviel das ggf. ist. Gibt es Online Rechner. Hat jemand mehr Informationen oder links.

2006-07-31 04:20:59 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

9 antworten

prinzipiell geht das schon ,allerdings nur in direkter Linie ersten grades. Also von kind zu Vater/Mutter, nicht aber zu Omas oder zu schwiegereltern. Zum Tragen kommt das zb bei bedürftigkeit aufgrund heimaufenthalt u.ä. link siehe unten

2006-07-31 04:34:39 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 2 0

Und grow to be hast du dann davon wenn du das weißt???Warum willst du das eigentlich wissen???Mal ganz ehrlich gefragt!!!Soll er doch so viele haben wie er will,würde mich gar internet interesieren und wenn der nen ganzen stall voll kinder hät!!!! da wäre ich mir nicht so sicher ob die anderen Kinder vor gingen,wenn deine Tochter die erst geborene ist!!!Da solltest du dich echt mal erkundigen beim anwalt!!!

2016-12-14 16:49:27 · answer #2 · answered by ? 4 · 0 0

Entschuldigung - aber bei diesen Antworten fehlen mir die Worte.
Zumindest wenn man von einem harmonischen, frueheren Familienleben ausgeht, in dem sich die Eltern fuer die Kids aufgeopfert haben.

Ich lese nur Paragraphen - und im "Prinzip" muessen die lieben Kinder garnicht zahlen....
Warum muessen ? Sie sollten es tun !

Nicht jede Familie ist mit Wohlstand gesegnet und nicht jedes Elternpaar konnte zu Lebzeiten genug auf's Konto legen, damit der Lebensabend abgesichert ist.

Der so oft gepriesene Sozialstaat BRD ist nicht mehr in der Lage fuer die Nachkriegsgeneration aufzukommen.
Hallo ? Das waren die Buerger, die dieses Land dahin gebracht haben, wo es heute steht - mit all seinen sozialen Annehmlichkeiten.
Anstatt die Verdienste von staatlicher Seite her zu wuerdigen - in Form lebenswuerdiger, finanzieller Unterstuetzung - werden Renten gekuerzt, (lebens-)notwendige Medikamente unbezahlbar.
Hast Du im WKII noch eine Medaille fuer "Vaterlandsverdienste" bekommen, bist Du als Rentner nix mehr wert. Da liegst Du anderen auf der Tasche, oder ???

Ich springe gerne fuer den Staat ein und verzichte dafuer auf etwas anderes...

PS :
Viele "Buerger" verstehen es ausgezeichnet, Sozialleistungen gemaess bestehendem Recht fuer sich zu nutzen.
Ich kenne viele Rentner, die sich lieber mit dem begnuegen, was ihnen zur Verfuegung steht, als anderswo BETTELN zu gehen.

2006-07-31 15:36:45 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Verwandte in gerader Linie (also Eltern und Kinder) sind einander unterhaltspflichtig. Wenn z.B. die Eltern eine sehr kleine Rente beziehen und Sozialhilfe beantragen wird das Einkommen der Kinder überprüft. Dabei gibt es relativ hohe Freigrenzen, Ehepartner der Kinder brauchen nur in seltenen Asnahmefällen etwas zu bezahlen.

2006-07-31 07:45:45 · answer #4 · answered by Klaus 7 · 0 0

Ja meine Schwiegermütter musste mein Mann 400 €uro in Monat Unterhalt Zahlen auch wenn sie Arbeitslosen Geld bezieht

Ist uns selber Passiert

2006-07-31 04:35:04 · answer #5 · answered by ??pussi ?? 6 · 0 0

erst ab 1200 EUR netto (für Unverheiratete).
Aber wenn ich mir die heutige Schlagzeile so anschaue, gilt das wohl nicht für Wolfgang Fierek, dessen Mama Sozialhilfe bezieht, wobei er doch ein paar Krötchen locker hat...

2006-07-31 04:29:40 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

ich glaube nicht das man seinen Eltern unterhalten zahlen muss aber vielleicht könntest du mir eine Seite sagen wo den Paragrafen finde

Danke

2006-07-31 04:28:40 · answer #7 · answered by johnifocus 3 · 0 0

Für gewöhnlich zahlen die Eltern den Kindern Unterhalt!

Dass Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen gilt nur bei ganz großen Ausnahmen, die ich aber nicht einzeln kenne!

"§1601.
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."

das steht unter diesem Paragraphen. ich glaube nicht, dass damit gemeint ist, dass Kinder ihren Eltern etwas zahlen, es ist anders herum gemeint!


http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=16
hier stehen alle Paragraphen, da ist nie ein Wort davon, dass Kinder ihren Eltern unterhalt zahlen!

2006-07-31 04:28:24 · answer #8 · answered by stollberger_labormaus 2 · 0 0

es kommt das einkommen des kindes,welches untehalt an die eltern zahlen soll,der ehemann ist z.b.nicht unterhaltverpflichtet.

2006-07-31 04:23:38 · answer #9 · answered by sonnenstubchen47 3 · 0 0

fedest.com, questions and answers