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2006-07-30 21:24:05 · 10 antworten · gefragt von diejenny1981 2 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

10 antworten

es gibt eigentlich nur zwei Vorgaben:

es muss handschriftlich sein und unterschrieben werden.

Desweiteren ist es sinnvoll, wenn der Inhalt eindeutig ist, also den erben und das ihm zugedachte Gut zweifelsfrei benannt ist. Auch hebelt ein Testament keine Pflichtteile aus!
Desweiteren würde ich eine aussenstehende Person von der Existenz des T. in Kenntnis setzen oder vielleicht sogar eine kopie aushändigen....
Ein Notar ist nicht nötig und kostet, ausser bei wirklich komplizierten Strukturen, nur Geld!
Bei "normalen" Verhältnissen gibt es keine Reibereien. Ich warne hier aber ausdrücklich vor einem "Berliner Testament", was gerne von Notaren empfohlen wird !!! Näheres führt hier zu weit...

2006-07-30 21:41:54 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Ein Testament muß handschriftlich sein. Es muß bei einem Notar hinterlegt werden.

2006-08-03 08:38:02 · answer #2 · answered by tanzimmondschein 1 · 0 0

Lass dich von einem Notar beraten

2006-08-02 00:42:27 · answer #3 · answered by Angelika W 3 · 0 0

1.)auf alle fälle handschriftlich, datum und unterschrift und von 2 zeugen mitunterschreiben lassen.
2.)und natürlich vom notar anfertigen lassen.

2006-07-31 04:27:14 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Eigenhändig, bei Verstand und mit Datum und Unterschrift.

2006-07-30 23:58:50 · answer #5 · answered by Klaus G 4 · 0 0

das BGB und zugehörige kommentare liefern da auch eine antwort

2006-07-30 22:20:20 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Das kommt sehr darauf an, um was es geht.

Grundsätzlich kann jeder selbst ein Testament verfassen. Die einzige Voraussetzung, wie oben bereits gesagt ist, dass es durchgängig!! handschriftlich verfasst und am Ende (am besten mit Angabe des Datums) unterschrieben wird.
Dabei sollte genau darauf geachtet werden, dass unzweideutig bestimmt wird, wer erben soll oder wem eventuell bestimmte Gegenstände direkt (als sogenanntes Vermächtnis) zugewendet werden.
Die zweite Möglichkeit wäre ein notarielles Testament.

Geht es um größeres Vermögen, sollen bestimmte umfangreiche Bestimmungen getroffen werden, ist ein Unternehmen im Spiel oder ist vorauszusehen, dass es Streit um den Nachlass geben wird, dann empfiehlt sich eine professionelle Beratung, entweder durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt. Die Gebühr hängt beim Notar davon ab, wie viel Vermögen verteilt wird, beim Rechtsanwalt kann ev. auch eine pauschale Gebühr, je nach Schwierigkeit vereinbart werden.
Dies ist zwar erstmal eine Investition, zahlt sich aber später aus, denn es werden langwierige Streitigkeiten vermieden oder es können steuerlich günstiger Wege für die Übertragung des Vermögens ermittelt werden.


Ergänzend ist noch hinzuzufügen, dass man auch das handschriftlich geschriebene Testament selbst beim Amtsgericht in der Nachlassabteilung hinterlegen lassen kann. Dazu bedarf es keines Notars.

2006-07-30 22:11:12 · answer #7 · answered by Lilly_Fee 2 · 0 0

Handschriftilch geschrieben und beim Notar hinterlegen, und beglaubigem lassen Auch ein Erbesauschlag kann beim Notar
innerhalb von 6 Wochen gegemacht werden

2006-07-30 21:46:33 · answer #8 · answered by Manika 3 · 0 0

Am Besten bei einem Notar, der hat jahrelange Erfahrungen damit und kann es am besten. Da ist man auch richtig, um so ein Testament zu hinterlegen.

Anne

2006-07-30 21:32:01 · answer #9 · answered by Anne 7 · 0 0

Sieh mal unter dem Buchstaben "T" nach:
http://www.ra-kotz.de/erbrecht.htm#T

2006-07-30 21:29:09 · answer #10 · answered by lacy48_12 7 · 0 0

fedest.com, questions and answers