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11 antworten

Leider ist aus der Fragestellung keine Antwort möglich, weil es verschiedene Methoden und auch verschiedene Anlagen gibt zur Geschwindigkeitsmessung. Auf alle Fälle solltest du, wenn du einen Bescheid erhältst ,Widerspruch einlegen. Im Übrigen wird in dem Bescheid die Art der Messung angegeben und du kannst dich dann an Hand dieser Unterlagen weiter belesen. Weiterhin brauchst du zur Anfechtung des Ergebnisses nicht unbedingt einen Anwalt, obwohl es besser ist, denn im Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Amtsgericht besteht keine Anwaltspflicht.

2006-08-02 09:51:38 · answer #1 · answered by derliebe1611 4 · 0 0

Kann schon sein, schliesslich sind ja "überholt werdende" ja nicht automatisch aus dem Schneider.
Falls Du aber korrekt gefahren bist und der Blitz dem Nachbarn galt, dann kannst Du ja Widerspruch einlegen.

2006-07-30 04:06:12 · answer #2 · answered by Klaus G 4 · 0 0

mit sicherheit - die unterlagen die dir zugesendet werden zeigen nur dein konterfei und dein nummernschild - mehr geht dich nichts an.

erst der anwalt darf vollständige akteneinsicht verlagen (art und aufbau der anlage, meß- und prüfprotokolle, eichdaten und auch gesamtfotos der situation)

2006-07-30 03:39:20 · answer #3 · answered by Knut S 5 · 0 0

Ist mir auch schon passiert,bin 70 gefahren in 80 Zone,hab auch gedacht:Sch...,ist aber n ichts gekommen

2006-07-30 03:02:35 · answer #4 · answered by Peter.Pan 1 · 0 0

Nein du bekommst keine Strafe, weil die Polizei nicht nachweisen kann, dass du zu schnell gefahren bist!

@kutasi25101971 man kann auch in der stadt geblitzt werden ohne ein "knöllchen" zu bekommen, es hängt von deiner geschwindigkeit ab:
Überschreitung innerhalb geschl. Ortschaften
in km/h // Euro // Punkte
bis 10 // 15 // -
11-15 // 25 // -
16-20 // 35 // -
21-25 // 50 // 1

usw.....

2006-07-29 23:37:40 · answer #5 · answered by Igor D 1 · 0 0

Wenn Du zu schnell warst, bekommst Du mit ziemlicher Sicherheit das "Knöllchen"

Soweit ich weiß, wird jedoch nur jeweils eine Fahrspur überwacht. Wenn der andere also zu schnell war, bist Du aus dem Schneider.

Blöderweise nimmt einem das auch die Ausrede...

2006-07-29 21:05:22 · answer #6 · answered by Wohli 2 · 0 0

Nein. Fordere das Foto an. Sobald 2 Wagen darauf zu sehen sind ist es ungültig und du musst nichts zahlen.

2006-07-29 18:22:45 · answer #7 · answered by Rainer M 1 · 0 0

Eher unwahrscheinlich.
In unklaren Fällen bekommt keiner ein Knöllchen.
Wenn ja, hast Du zwei Wochen (glaub ich) Zeit Widerspruch einzulegen und den Sachverhalt aus Deiner Sicht darzustellen.

2006-07-29 16:41:13 · answer #8 · answered by Schubidu 7 · 0 0

Wer denn sonst? Warum lässt du dich auch überholen.

2006-07-29 16:34:23 · answer #9 · answered by kratzbürste 1 · 0 0

Nein
wenn die Radaranlage auf die überhöhte Geschwindigkeit des anderen reagiert hat ist er auch fotografiert und betroffen.
Ausser er fuhr 190 un war neben dir..dann erklär mal..
Mende

2006-07-29 16:32:25 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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