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15 antworten

Wenn es ein öffentlicher Baum ist sicher.

Es ist ja eine Notdurft, wie es das Wort schon sagt, ist es das, was er zur Not durft'.
Als Erwachsener kann man bei dem nächsten Haus klingeln und darf nicht abgewiesen werden.

Wenn Du rechtliche Sicherheit haben willst, dann frag mal auf

2006-07-28 07:59:19 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Du meinst, gegen eine Hose pinkeln ist eine akzeptable Alternative? Naja, gegen meine aber nicht.

2006-07-29 05:24:41 · answer #2 · answered by Klaus G 4 · 0 0

wo ist das problem?das mach ich auch heute noch ,wen keine alternative da ist

2006-07-28 17:34:18 · answer #3 · answered by 1delta 3 · 0 0

Dann kommt das Ordnungsamt und Stafe ist zu bezahlen.
Vielleicht ermittelt auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft.
Alles kann passieren beim Kastenlosen Hundesserschwein.

2006-07-28 16:00:10 · answer #4 · answered by Twenc 1 · 0 0

also die hose ist meiner meinung keine alternative, der baum ist auf jedenfall besser

2006-07-28 15:28:31 · answer #5 · answered by Carmen P 4 · 0 0

ja sicher darf er, gestandene männer tuns doch auch..

2006-07-28 15:06:20 · answer #6 · answered by gilla 4 · 0 0

Unterscheidet zwischen Kindern und besoffenen Erwachsenen. Welches Landratsamt bestraft ein Kind, wo die Spielplätze so "reich gesät sind"? Für jedes Tier gibt es einen Platz. Warum nicht für Menschenkinder?

2006-07-28 15:05:24 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Bei Kindern habe ich da überhaupt kein Problem mit. Bei Erwachsenen empfinde ich es als überflüssiges Ärgernis.

2006-07-28 15:01:05 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Natürlich darf er draußen Pipi machen, wenn es dringend ist, aber ich würde vorschlagen, nicht gerade einen Baum dafür auszusuchen, der mag das nämlich nicht so gern. Man kann genauso gut dafür einen Gully aussuchen oder hinter eine Hecke gehen. Wenn er als Kind nicht an Bäume pinkelt, tut er es als Erwachsener vielleicht auch nicht. Wäre schön.

2006-07-28 14:59:51 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Klar darf, wer will ihm denn das verbieten? oder bestrafen, Ist ja nicht strafmündig. Höchstens Die Eltern wegen der Ausichtspflicht verletzung.

2006-07-28 14:54:56 · answer #10 · answered by frhk20 3 · 0 0

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