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Und ist das bei Frauen anders?

2006-07-27 09:52:11 · 15 antworten · gefragt von Rainer M 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

15 antworten

Es gibt keine gesetzliche Regelung der Kleidung. Dem Wortlaut der Gesetze nach könnten sowohl Männer als auch Frauen nackt durch die Stadt laufen. Es kommt dennoch hin und wieder zu Verurteilungen, die Richter nehmen dazu den Gummiparagraphen 118 OwiG zur Hand:

"Belästigung der Allgemeinheit

Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Diesen Paragraphen könnte man auch auf Piercings oder violette Haare anwenden.

Weit verbreitet ist der Irrtum, es handele sich dabei um die Straftat der "Erregung öffentlichen Ärgernisses", dieser Tatbestand liegt aber nur dann vor, wenn "sexuelle Handlungen" in der Öffentlichkeit durchgeführt werden, und wenig bekleidet oder auch nackt zu sein ist keine sexuelle Handlung. Sonst dürften z.B. auch keine Kleinkinder nackt im See planschen, sexuelle Handlungen von Kindern müssen nämlich von Erwachsenen verhindert werden, wenn sie davon etwas mitbekommen (§180 StGB).

2006-07-27 19:09:24 · answer #1 · answered by karlkiste 4 · 2 1

Na klar ist das erlaubt, warum auch nicht?

Und das es bei Frauen anders ist, müßte dir klar sein, wenn du das entsprechende Alter hast und ein bischen überlegen kannst!

Und ich mag auch nicht leiden, oder sehen, wenn ein Mann mit nacktem Oberkörper durch die Gegen rennt und dann aussieht, wie ein Hängebauchschweinchen. Aber wenn ein Mann einen super Körperbau hat, soll er es auch zeigen dürfen, weil er damit nicht abschreckend, sondern esthetisch aussieht.

lg.

2006-07-31 10:22:44 · answer #2 · answered by hexen_mum2 4 · 0 0

ich persönlich hätte nichts dagegen, würde auch nie auf die idee kommen, mich über sowas zu beschweren, wenn es heiß ist, ist es für mich verständlich, wenn nicht, dann zwar unverständlich, aber das geht mich doch nichts an, derjenige wird schon seine gründe haben. Unangenehm fände ich es, wenn ich mich neben sojemandem quetschen muß, zb in einem fahrstuhl, wenn er sehr haarig wäre und riechen nach schweiß würde, trotzdem, manchmal muß man da eben durch, genauso, wie wenn ein inkognito pfurzt

2006-07-30 14:19:41 · answer #3 · answered by toja_lidia 3 · 0 0

Ja es ist erlaubt. Verboten ist es eigentlich nur in manchen Gebäuden (Kirchen, einige Ämter, Restaurants, etc.) glaube ich.
Definitiv verboten ist es z.B. in Florida, dort muß man eine hohe Geldstrafe für Oben ohne bezahlen.

2006-07-28 15:04:38 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Klar ist es das, ist ja keine Geschlechtsteil das da gezeigt wird.

2006-07-28 04:59:28 · answer #5 · answered by flintstoni 3 · 0 0

ist ne anstandsfrage,in den usa kannst du am eingang zu vielen restaurants und geschaften lesen: no shoes ,no shirt ,no service.
also vieleicht nochmals ueberdebken

2006-07-28 00:46:36 · answer #6 · answered by 1delta 3 · 0 0

ob es da eine gesetzliche regelung dafür gibt, weiss ich nicht.

ich persönlich hätte was dagegen. vor allem wenn MANN dann noch nen teppich aufm bauch hat, oder bierbauch, oder so bleich das man geblendet wird, ...

2006-07-27 17:15:40 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Ich wüsste nicht, warum es verboten sein sollte, denn meines Wissens handelt es sich bei der Kleidungsordnung nur um das Verdecken der Geschlechtsorgane. Bei der Frau ist die Brust zwar sekundäres Geshlechtsorgan, deshalb "nein", beim Mann aber keineswegs, also "ja".

2006-07-27 17:10:36 · answer #8 · answered by Mokka 2 · 0 0

Ja, am Ballermann auf Mallorca ;-)

2006-07-27 17:04:09 · answer #9 · answered by Faxe 4 · 0 0

kommt auf deine figur an.wenn sich jemand beschwert musst du ein t- shirt anziehen glaube ich wegen polizeiverordnung.

2006-07-27 17:02:35 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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