Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf nachfolgender Fristen getilgt.
2 Jahre - Eintragungen wegen ein Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)
5 Jahre - Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung
10 Jahre - Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a STGB) angeordnet worden ist.
ABER: Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung.
Guck mal hier http://www.auto-und-verkehr.de/verkehrszentralregister.php
Einfach was runterscrollen.
2006-07-27 04:06:44
·
answer #1
·
answered by Michgibtshiernichtmehr 6
·
0⤊
0⤋
Muss ich pussi zustimmen :
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
Mehr Info siehe Link
Quelle(n):
http://www.kba.de/
2006-07-28 07:24:16
·
answer #2
·
answered by Don_Isidoro® 7
·
0⤊
0⤋
wenn du keine weiteren innerhalb der nächsten zwei Jahre kassierst sind sie gelöscht
2006-07-27 14:14:58
·
answer #3
·
answered by hexisusi 3
·
0⤊
0⤋
Für 2 Jahre.
Ich habe meine Punkte nach Yahoo übertragen lassen.
Dadurch brauche ich jetzt nur noch 45 punkte für Level 2.
2006-07-27 11:18:48
·
answer #4
·
answered by kratzbürste 1
·
0⤊
0⤋
Die Antwort findest du beim Kratffahrt-Bundesamt in Flensburg.
Die Tilgungsfristen sind unterschiedlich. Es kommt darauf an, wofür du die bekommen hast.
2006-07-27 11:11:40
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Normalerweise hast du deine Punkte 2 Jahre lang.
Sammelst du wärend dieser Zeit noch mehr, verlängert sich der Spaß um weitere 2 Jahre.
2006-07-27 11:10:17
·
answer #6
·
answered by bambikiller31 2
·
0⤊
0⤋
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
Mehr Info siehe Link
2006-07-27 11:08:02
·
answer #7
·
answered by ??pussi ?? 6
·
0⤊
0⤋
Für immer!
Erst wenn du 2 Jahre lang keinen Punkt bekommst werden alle gelöscht!
2006-07-27 11:06:18
·
answer #8
·
answered by andras_8 6
·
0⤊
0⤋