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10 antworten

Du musst zum Gesundheitsamt,dort findet dann eine Überprüfung,bzw. eine Untersuchung statt und ein kleiner Lehrgang über Hygiene usw..Nach Abschluss bekommst du dann ein Gesundheitszeugnis,das kostet so um die 40 Euro.Im Normalfall erstattet sie dir dann dein Arbeitgeber,es gibt aber auch welche die es nicht tun.

2006-07-27 01:36:32 · answer #1 · answered by Little Moonchild 5 · 0 0

Candida schnell zu heilen, gibt es eine große natürliche Heilmittel http://hefe-infektion.naturliche.info
Er ist schon eine Menge gute Kritiken von Frauen, die einfach Pflege der Candida mit dieser Methode gemacht haben

2014-11-16 23:06:10 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

ein gesundheits zeugnis,ist zu meist nur eine belehrung.

2006-07-27 08:58:49 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Also ich arbeite in einer Caféteria und brauchte dazu nur eine Gesundheitsbelehrung beim Gesundheitsamt zu machen. Die dauert ca. 1 Stunde, da wird einem erzählt, wie man sich ver- halten muß bei Verletzungen und wann man unter gar keinen Umständen mehr arbeiten darf. Ruf einfach beim Gesundheits- amt an und vereinbare einen Termin. Wenn du dann dahin gehst, nimm 25 € mit. Die kriegst du dann von deinem Arbeit- geber zurück.

2006-07-27 08:57:36 · answer #4 · answered by lesehexe 2 · 0 0

Gesundheitsamt Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

§42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesundheitlichen Anforderungen an Personen, die mit besonders empfindlichen Lebensmitteln umgehen oder in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Besonders empfindliche Lebensmittel nach IfSG sind:

Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
Ei-Produkte,
Säuglings- und Kleinkindnahrung,
Speiseeis und Speiseeis-Halberzeugnisse,
Backwaren mit nicht durchgebackener oder nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage,
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere
emulgierte Soßen, Nahrungshefen

Nach §43 IfSG bedürfen Personen, die die in § 42 genannten Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben einer Belehrung.
Während die Erstbelehrung vor Aufnahme der Tätigkeit vom Gesundheitsamt bzw. einem von diesem beauftragten Arzt durchzuführen ist (§ 43 Abs. 1 IfSG), ist für die folgenden Belehrungen (nach Aufnahme der Tätigkeit und jährlich) der Arbeitgeber zuständig (§ 43 Abs. 4 IfSG).

Personen, die bereits ein Gesundheitszeugnis nach §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz besitzen, bedürfen keiner Erstbelehrung, jedoch der jährlichen Belehrung durch den Arbeitgeber nach § 43 Abs. 4 IfSG.

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2006-07-27 08:33:29 · answer #5 · answered by ??pussi ?? 6 · 0 0

Du bekommst für die Gastronomie ein Gesundheitszeugnis.
So viel ich weiss ist es 10 Jahre gültig

2006-07-27 08:26:46 · answer #6 · answered by renate s 2 · 0 0

du beantragst da einen gesundheitspass der in der lebensmittelbranche/nahrungsmittelbranche unbedingt erforderlich ist.
bin konditor gewesen und benötigte auch so einen pass. du kannst einen auf lebenszeit bekommen wie in meinem fall (dazu musst du über eine gewisse zeit tests machen lassen, auch vom stuhl -wie wiederlich-) oder einen zeitlich beschränkten.
meinen bekam ich nach glaube 4 wochen

es ist keine prüfung sondern ein gesundheitspass

2006-07-27 08:15:42 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

KEINE

Da gehste hin, und dann iss das wie ein Unterricht. Man muss da so ein Bogen ausfüllen, das man z.B. sich nach den Pipimachen und so die Hände waschen muss.

Eben alles was mit Hyiegene zu tun hat. Wenn man dann Fertig ist, bekommt man son Wisch in die Hand gedrückt, das man diese Prüfung gemacht hat.

2006-07-27 08:15:31 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

eine gesundheitsbelehrung, aber normal kanst du die auch beim hausarzt machen, ist genauso gültik

2006-07-27 08:14:51 · answer #9 · answered by sandraofdiablo 2 · 0 0

hallo
du brauchst für die Gastronomie ein Gesundheit Zeugnis.das kannst du beim Gesundheitsamt machen und meist auch sofort mitnehmen.es kostet etwa 40Euro und wird oft vom Arbeitgeber zurück bezahlt

2006-07-27 08:14:43 · answer #10 · answered by bianca_bierett 1 · 0 0

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