Du bekommst wie jeder Verkehrsteilnehmer,welcher ohne Licht fährt eine Strafe(Gebührenpflichtige Verwarnung).Zu dem ist es auch noch ganz gefährlich ohne Licht zu fahren,könnte dich dein Leben kosten, ganz krass gesagt.Baust du auch noch einen Unfall dazu,kann es auch noch Verletzte und Tote auf der anderen Seite geben,bitte bedenke das einmal.Willst du keinen anderen und auch dich selbst nicht gefährden,dann mach das Licht an!!!
2006-07-27 02:47:07
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answer #1
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answered by Little Moonchild 5
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Fahrad schieben.
2006-07-29 07:30:56
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answer #2
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answered by Harly 1
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Na, auf jedenfall keine Blumen !!!
Wenn du Glück hast, erwischt dich die Polizei noch vor einem Autofahrer und dann geht's ab zum Jugendgericht, da kannst du dann mit Spannung auf dein Urteil warten, aber hast du Pech und ein Autofahrer erwischt dich schneller, na, dann kann dir passieren, das du nicht mehr vor's Gericht kannst !!!
Aber sag mal, das betrifft doch bestimmt nicht dich, du bist doch älter als 14 , oder soll ich mich da so in dir täuschen??? lg.
2006-07-27 11:39:25
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answer #3
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answered by hexen_mum2 4
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Die wirst aufgefordert anzuhalten und gefragt ,ob du weist warum das so ist.Manchmal kommt man mit einer muendl.Verwarnung davon.Auch kann es passieren das bei dir nichts blüht sondern deine Blüten(Geld)in die Hände der Ordnungskraefte (Polizei) ubergehen.
2006-07-27 08:31:07
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answer #4
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answered by ? 5
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Saftige Strafe und eventuell Punkte in Flensburg.
2006-07-27 01:46:55
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answer #5
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answered by Anonymous
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wenn du pech hast bekommst du den tot bevor die poliezei was sieht weil dich jemand ueberfahren hat da er dich nicht sehen konnte
2006-07-26 23:10:27
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ich habe dafür vor einigen Jahren 10 DM bezahlt.
War zwar eigentlich schon hell ( 8 Uhr) aber da die Straßenlaternen noch brannten war der freundliche Gesetzeshüter der Auffassung, dass ich nur mit Licht fahren dürfte.
2006-07-26 23:02:33
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answer #7
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answered by Stroem 3
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Du wirst angehalten und bekommst eine meist gebührenpflichtige Verwarnung.
Je nachdem, was Deinem Rad (wenn es kein Sportgerät ist, sprich unter 10 kg wiegt) sonst noch zur Straßenverkehrstauglichkeit fehlt, kann diese Gebühr unterschiedlich hoch sein.
2006-07-26 23:01:28
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answer #8
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answered by Anonymous
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Ich schätze eine Ordnungsstrafe von 10€.
2006-07-26 23:01:02
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answer #9
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answered by Johnny Cache 5
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lebenslänglich, was dachtest du denn???
2006-07-26 23:00:07
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answer #10
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answered by st. jimmy 2
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