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12 antworten

"Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille."

2006-07-26 23:01:41 · answer #1 · answered by Johnny Cache 5 · 2 0

Das lässt sich pauschal nicht sagen, sondern kommt auf die Umstände an. Zudem ist zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu unterscheiden.

Auch als Fahrradfahrer kann man sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen.
Entweder, wenn man mind. 1,6 Promille im Blut hat (absolute Fahrungtüchtigkeit). Oder ab einem Promillewert von 0,3! (relative Fahruntüchtigkeit) wenn sogenannte "Ausfallerscheinungen" hinzukommen (schwanken, lallen u.ä.), die zeigen, dass man nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. (§ 316 StGB, wie bereits gesagt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr).
Verursacht man als Fahrradfahrer noch einen Unfall, bei dem jemand zu schaden kommt, dann ist § 315c StGB verwirklicht, der eine erhöhte Strafandrohung von bis zu 2 Jahren hat (im Regelfall wird daher, sofern nicht sogar bereits eine Freiheitsstrafe verhängt wird, auch bei Ersttätern eine empfindlich hohe Geldstrafe fällig).

Dagegen gilt der Bußgeldkatalog hinsichtlich der 0,5 Promillegrenze für Fahrradfahrer nicht! § 24a StVG untersagt nur das Führen von Kraftfahrzeugen (also solchen mit Motoren) ab 0,5 Promille.
Allerdings sind auch verwaltungsrechtliche Folgen möglich, wenn einer der oben genannten Straftatbestände verwirklicht wird. Deshalb kann auch Fahrradfahrern die Fahrerlaubnis entzogen werden.

2006-07-28 01:17:48 · answer #2 · answered by Lilly_Fee 2 · 0 0

Na, das Gleiche, was einem Autofahrer passiert.

Das Fahrrad zählt als ein Verkehrsmittel !

2006-07-27 12:30:22 · answer #3 · answered by hexen_mum2 4 · 0 0

Wenn du den Führerschein hast biste ihn los.

2006-07-27 01:46:16 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn du noch keine FE hast kann es Probleme geben die zu bekommen-- zu Recht , und wenn du eine hast zeiweisen Entzug auch zurecht. Alkohol hat bei Fahrzeugführern nicht verloren, auch nicht bei Radfahrern.

2006-07-27 01:22:32 · answer #5 · answered by Mu6 7 · 0 0

solltest du einen führerschein haben, wird der eingezogen!

2006-07-26 23:17:07 · answer #6 · answered by WOLF 5 · 0 0

Strafrechtlich hast du, mehr als 1,6 Promille BAK vorausgesetzt, ein Vergehen nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) verwirklicht. Strafandrohung: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Gibt bestimmte Regelsätze in der Strafzumessung, die häufig auch dem Ergebnis sehr ähnlich sind. Sollte sich bei 20-30 Tagessätzen bewegen - wenn du bislang nicht bereits in Erscheinung getreten bist!

Dein Führerschein ist aus strafrechtlicher Sicht nicht bedroht, wohl aber aus verwaltungsrechtlicher Sicht.

2006-07-26 23:02:30 · answer #7 · answered by princessa_w85 3 · 0 0

wer betrunken Fahrrad fährt, dem kann der Führerschein, so vorhanden, wie jedem Autofahrer entzogen werden. Strafen nach Bussgeldtabelle incl.

2006-07-26 23:01:52 · answer #8 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Das kommt darauf an, wieviele Promille Du hast. Bist Du babei auch noch als Fahrradfahrer in einen Unfall verwickelt, kannst Du dabei unter Umständen sogar auch noch Deinen Auto-Führerschein verlieren. Also: Als Verkehrsteilnehmer am besten Hände weg vom Alkohol. Oder: Wenn Du einen „gatankt“ hast, Taxi benutzen oder geh' zu Fuß.

2006-07-26 23:01:49 · answer #9 · answered by greyfox 5 · 0 0

die können dir da sogar deinen führerschein abnehmen!! ist nemm freund von miir passiert! also vielleicht lieber schieben enn du zu tief ins glas gschaut hast! ;)

2006-07-26 22:59:07 · answer #10 · answered by catink 2 · 0 0

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