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habe meine raten nicht gezahlt weil ich einen engpass hatte und dann vom Gericht einen Brief bekommen entweder ins Gefängnis oder Arbeitsstunden ableisten.Will das aber nicht müßen sie mir nicht nochmal eine Chance geben die raten zu bezahlen??Oder können die mich trotz meines Kindes ins gefängnis stecken habe noch bis ende der Woche Zeit mir Arbeit zusuchen bei der Caritas oder so

2006-07-25 23:09:08 · 18 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

mein Kind ist 15 Jahre und die Strafe wäre 1 Monat

2006-07-25 23:10:11 · update #1

18 antworten

Also wenn du Raten aus einem Kredit nicht bezahlst, kannst du nicht ins Gefängnis kommen. Der Gerichtsvollzieher kann im besten Fall eine Pfändung von Gegenständen machen oder dich auf Antrag des Gläubigers zur Eidesstattlichen Versicherung laden. Wenn du dieser nicht folgst kann ein Haftbefehl erlassen werden um dich zur Abgabe der Versicherung zu zwingen.
Anders sieht das natürlich aus wenn du von einem Gericht eine Geldstrafe auferlegt bekommen hast und diese nicht zahlst. Dann und nur dann kann das Urteil in eine Gefängnisstrafe oder Arbeitsstunden umgewandelt werden.

2006-07-25 23:33:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Versuche Ratenzahlung zu vereinbaren (solltest aber dann peinlich genau einhalten).
Es ist vermutlich auch nicht die erste Mahnung die du bekommst. Bis eine Gefängnisstrafe angedroht wird , wurdest Du bestimmt schon des öfteren angeschrieben und hast nicht reagiert. So bist du irgendwie selbst schuld. Trotzdem reagiere sofort, sprich mit dem zuständigen Rechtspfleger. Der Staat hat an sich auch wenig Interesse an einem vollen Knast werden sochem Pille Palle

2006-07-29 09:26:34 · answer #2 · answered by Juergen 1 · 0 0

Diedma B hat voll in ALLEM Recht ! Muss ja schon ein gerichts-urteil sein !!!!!!!!!!!!!Also hast du schon grösseren misst gebaut !!!!!!!!!!!!!Dann musst du auch Zahlen oder Abarbeiten ! WAS steht GEGEN Abarbeiten ? Faulheit?

2006-07-27 19:23:07 · answer #3 · answered by pussylecker 1 · 0 0

Weshalb leistest du nicht die Arbeitsstunden ab ? Wenn die dir mir Gefängnis drohen, war es vielleicht schon öfters, dass du nicht bezahlt hast. sonst kann ich mirs kaum vorstellen.

2006-07-26 08:53:02 · answer #4 · answered by ingrid f 4 · 0 0

Die Geschichte ist falsch oder Du hast nicht verstanden, was der Gerichtsvollzieher von Dir will.
Wer seine Raten nicht bezahlen kann, kommt allein deswegen nicht ins Gefängnis.
Aber in diesem Zusammenhang kommt so mancher ins Gefängnis, weil er falsche Angaben macht, Dokumente fälscht oder sonst etwas Kriminelles.
Geh mal zur Verbraucherberatung, die helfen Dir. Falls Du wirklich (unwissentlich) was Kriminelles gemacht hast, gehe zu einem Anwalt (wird vom Staat bezahlt/Armenrecht). Aber selbst dann kommst Du nicht sofort ins Gefängnis sondern erst nach einer gerichtlichen Verurteilung.

2006-07-26 08:05:46 · answer #5 · answered by Klaus G 4 · 0 0

Wenn du immer eine Gewisse Summe bezahlst, dann bist du Zahlungswillig, und mußt nicht ins Gefängnis.
So schnell geht das sowieso nicht.
Und merke dir selbst wenn du ins Gefängnis mußt, die Summe mußt du noch oben drauf zahlen.
Wenn es geht überweise einen Teil des Geldes damit die sehen, das du Zahlungswillig bist.
Dienstag ist doch der erste dann gibt es Geld

2006-07-26 07:50:36 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Leiste einen Offenbahrungseid wenn es nicht anders geht,ich habe allerdings noch nie gehört das man wegen nicht bezahlter Raten in den Knast kommt,ausser es ist eine Geldstrafe vom Gericht oder ein Strafzettel.Auch wenn du es nicht glaubst,die meisten Gläubiger sind sehr kulant,rede erst mal mit denen,meist geben sie dir eine Chance,schließlich wollen die ja ihre Kohle und die bekommen sie auch nicht schneller wenn du hinter schwedischen Gardinen sitzt.

2006-07-26 06:52:28 · answer #7 · answered by cassandra 3 · 0 0

Hallo,
nein, nicht Vorbestraft - erst ab einer gewissen Zeitstrafe :
Für alle daher zur Beruhigung vorweg: Nicht vorbestraft im umgangssprachlichen Sinne ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe. Ebenso bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.

Du hast wohl nun schlechte Karten: Mach die Arbeit oder gehe für die entsprechende Zeit ins Gefängnis.
Wenn man nicht Zahlungsfähig ist , muss man sich selber darum kümmern und die Leute darüber Informieren...
Mit viel Glück kannst du mit Hilfe von der Schuldnerberatung no was drehen - dann solltest du aber schon sofort(!) dort hingehen.

mfg

2006-07-26 06:39:23 · answer #8 · answered by keule_xxx 6 · 0 0

Ich würde auf jeden Fall mit den Behörden reden, denn wenn sie sehen das Du Dich bemühst, geben Sie Dir vielleicht nochmal ne Chance in einer gewissen Zeit das Geld zurückzuzahlen.

2006-07-26 06:35:17 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn Dein Kind 15 Jahre alt ist, warum willst Du dann die Stunden nicht abarbeiten? Sei doch froh, das das geht! Wenn Dein Kind klein wäre, dann hättest Du ein Problem, aber so kannst Du doch alles gut regeln.
Ich habe es auch gemacht. Wenn Du die Stunden abarbeitest, kannst Du vielleicht übernommen werden. Was kann Dir Besseres passieren??

2006-07-26 06:32:37 · answer #10 · answered by Scarabaea 5 · 0 0

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