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Das deutsche Gesetz und die Bestrafung für den Mann, den die Kinder oder Frauen schändt.

2006-07-25 13:18:14 · 9 antworten · gefragt von Marta V 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

9 antworten

die strafen reichen von geldstrafen bis über 10 jahre gefängnis.

niedergeschrieben im strafgesetzbuch in den paragraphen §§ 174 - 184 f stgb

2006-07-25 20:14:49 · answer #1 · answered by tomfighter_2000 4 · 1 0

Vorbehaltlose Zustimmung meinerseits, wobei ich auf der anderen Seite anerkennen muss, dass die Frau Größe zeigt. Sie hat Mist gebaut, aber guy erlebt es zu selten, dass jemand auch dazu steht. Meine Hochachtung darum...

2016-12-14 13:56:16 · answer #2 · answered by ? 4 · 0 0

ich muss mich da auch mu 6 anschließen ich finde es Regel recht barbarisch wie die unser "Rechtsstaat" mit den opfern um geht das was diese irren an strafe bekommen ist witzlos,spreche aus eigener Erfahrung ,ich habe selber noch was an gehängt bekommen weil ich mich zur Wehr gesetzt habe ,ich wüsste zwar keine an gemessene strafe aber die die hier verhängt werden sind definitiv nicht ok.

2006-07-26 02:56:53 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

viel zu weig viele kommen frei und werden rückfällig scheiss spiel

2006-07-26 00:53:44 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Viel zu niedrig :o((((((((((((((((

Was die Gesetzlage angeht, da kann man sich wirklich für Deutschland schämen. Es ist anscheinend wirklich so, Täterschutz vor Opferschutz....... Hatten ja so eine schwere Kindheit blablabla da kann man ja nicht anders als zu vergewaltigen?

Hatte auch vor einiger Zeit in den Nachrichten gehört, da wurde einer zu 2 Jahren auf Bewährung "verurteilt", der seine minderjährige Tochter zum mißbrauchen an seine Kumpels verkauft hatte. Bewährung! Das Mädchen wird sein Leben unter den Folgen leiden müssen und der läuft grinsend frei herum? Man fragt sich ob die Richter selber Kinderschänder sind, anders kann man sich das nicht erklären......

2006-07-25 20:19:47 · answer #5 · answered by fretrunner 7 · 0 0

Schliesse mich da vollkommen Mu6 an.

2006-07-25 20:18:08 · answer #6 · answered by S P 3 · 0 0

Wir haben hierzulande faktisch den Täterschutz, das Opfer- da wird weggesehn.

Meine Frau wurde überfallen Nachts auf einem BAB Parkplatz. Der Täter hatte auf der Lauer gelegen und sich dann als die Gelegenheit günstig war ein Opfer, Sie in diesem Fall angegriffen mit einem 30 Cm langen Messer und dem Ziel das Opfer zu vergewaltigen. Mit gebrochenem Kiefer und erheblichen Stichverletzungen nach heftigster Gegenwehr - blieb sie zurück der Täter flüchtetet, wahrscheinlich mit nem "Steifen", da er keinen schnellen Erfolg hatte. Er wurde ne Stunde später geschnappt- Autokennz gemerkt! Als die Tat vor Gericht verhandelt wurde hat das Gericht unterstellt das sie den Täter animiert hätte! Annimiere einmal wenn du 200 Km entfern deinen Kaffee trinkst einen Täter mit einem Messer auf die lauer zu gehen und im Gebüsch der Rastanlage herumzulungern auf dich zu warten.

Soviel zur Einstellung der Gerichte und des Gesetzgebers.

Also wir müssen vor allem auf die perversen , armen verirrten Täter aufpassen, damit denen nicht die Vorhaut beim ******* platzt, die Opfer sind immer selbst schuld, Rock zu kurz, Tattoo zu bunt, hochhackige Schuhe, String Tanga getragen, waren überhaupt am Tatort, Top zu hoch gerutscht, keinen BH getragen-- Liste beliebig verlängerbar! So ist es hier.

2006-07-25 19:24:23 · answer #7 · answered by Mu6 7 · 0 0

also wir deutschen schneiden unsern kinderschändern mit einer scherbe den penis ab. machen das nicht alle so?

2006-07-25 14:06:55 · answer #8 · answered by Lonewarrior 3 · 0 0

die Frage ist zu Komplex um sie mit einer Antwort abhandeln zu können.

Es wird jeder Fall anders entschieden weil jeder Fall anders ist.

Meines Erachtens nach, bekommen die Täter eine viel zu milde Strafe. Da lob ich mir andere Länder

2006-07-25 13:37:30 · answer #9 · answered by brennermaus2005 4 · 0 0

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