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Ich habe mich seit Anfang Januar 2004 eine Selbständige Tätigkeit als PC Zusammen Bauern Service Begonnen.

Ich habe mich am 13 September 2004 antrage auf Gewährung eines Existenzgründungzuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beantrag. Mit der Vermerke der Agentur für Arbeit Tag der Antragstellung: Alhi-Bezug 13.Sep.2004 bei der Agentur für Arbeit Hamburg-Wandsbek

Nun bis Jetzt habe ich den Antrag noch nicht abgegeben, durch das dauern die Bearbeitung von Projekt und Produkt Untersuchung. Dauern von Finanzierungsplan, umsatz- und Rentabilität und Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (beim Finanzamt). Dauern die Bebearbeitung eine Nachweis der erlaubten selbständigen Tätigkeit bei der Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer und Auslandsamt etc. Dauern die von Beantragung eine Reise Pass die Verlust beim Konsulat.

2006-07-23 11:53:14 · 3 antworten · gefragt von SC Latei 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

3 antworten

Setz dich mit einem Büro für Existenzgründung in Verbindung. Die sind sehr kompetent. Ich würde mich nicht allein auf die Aussagen der Agentur für Arbeit verlassen!
Am besten sofort, per email.

2006-07-24 08:09:41 · answer #1 · answered by Pauline 2 · 0 2

Die Gewährung eines Zuschusses ist auch abhängig von der rechtzeitigen Antragsabgabe! Sie muss vor Beginn der Ausübung oder zeitnah erfolgen. Nach 18 Monaten ist eher etwas spät. Falsche Prioritäten!

2006-07-24 02:21:56 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Nun, denn isses weg. Antrag muß vor der Gewerbeanmeldung eingereicht werden. Sorry.

2006-07-24 00:56:55 · answer #3 · answered by cape_town2002 3 · 0 0

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