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was kann mir genommen werden und was ist mit sachen die ich geschenkt bekommen habe?Oder wäre es besser zusagen das die hier nur Unterstehen(geht da um ein großen Tv meiner Freundin)?Was ist mit den Sachen der Kinder dürfen die gepfändet werden???

2006-07-21 07:29:00 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

8 antworten

bei dem fernseher ist es am sinnvollsten eine rechnung vorzulegen auf der nicht dein name steht und sicherstellt das dieser nicht dir gehört! die sachen von den kindern werden normal nicht gepfändet so weit ich weiß! ansonsten kann dir außer lebensnotwendigen sachen so ziemlich alles verkaufbare gepfändet werden! wende dich am besten mal an eine schuldnerberatungsstelle,die können dir am besten helfen und haben guten einfluss auf gläubiger!

2006-07-21 07:40:22 · answer #1 · answered by jedipadawan1975 2 · 1 0

kuschelmaus1,

laß dich nicht verrückt machen, meistens gehen sie wieder und sagen, ich seh schon, bei ihnen gibts ja nichts zu holen.

Die Geräte die du hast, dürfen allerdings nicht nagelneu sein und sonst, die Älteren intressieren sie nicht!

Ich habe tatsächlich einen geborgten Fernseher bei mir stehen gehabt, weil meiner kaputt war und ich hatte meinen PC gerade an und Videorekorder, DVD und blabla. Mein Sohn hat alles was es so neues gibt von den neustem Nitendo, bis zur X_box! Und er hatte sich die Teile alle von seinem Ersparten gekauft! Aber zum Glück, hatte keinen weiter intressiert.

Einmal hatte ich so eine besserwissende Zicke, die durchging meine ganze Wohnung, sogar in die Toilette und Bad, aber dann habe ich sie in ihre Schranken gewiesen, so mußte auch sie wieder unverrichteter Dinge wieder gehen!

In der heutigen Zeit haben die soviel zu tun, ich glaube, da machen die sowieso schnell.

Und es sieht ja auch so aus, du bist in eine finanzielle Notlage geraten und kannst irgend etwas nicht bezahlen und ehe man sich das mit dem Gerichtsvollzieher antut, versucht man doch selber erstmal zu sehen, was kann ich jetzt von mir noch verkaufen.

Erst, wenn man wirklich nichts mehr hat, kommt es doch dazu, das die Zwangsvollstreckung passiert ! Sowas tut sich doch keiner freiwillig an und das wissen die Gerichtsvollzieher ganz genau!

Sage dir, sie sind auch nur Menschen, und die sehen nackt, alle gleich aus!

Und wo nichts zu holen ist, können auch sie nichts holen!!!

Es gibt ganz Nette, die ihren Job nicht mal gerne machen, aber machen müssen! lg.

2006-07-22 12:44:58 · answer #2 · answered by hexen_mum2 4 · 1 0

Bei

http://www.jumpradio.de/build_index.html?/quicktipp/inhalt_recht_160502.shtml

findet sich u.a. folgender Text:

Was darf gepfändet werden?
Das sind weit weniger Dinge als man glaubt. "Am liebsten" pfänden die Gerichtsvollzieher Wertgegenstände wie Schmuck und Bargeld. Eheringe sind allerdings ausgenommen. Auf alte Erbstücke oder andere Dinge mit ideellem Wert wird dabei keine Rücksicht genommen. Auch Autos und hochwertige Computer und Stereoanlagen dürfen gepfändet werden.


Was darf nicht gepfändet werden?
Notwendige Dinge des täglichen Lebens sind unpfändbar. Zum Beispiel Tische, Stühle, Betten, Kleidung, Haushaltssachen und Kleintiere wie Hunde oder Katzen. Auch der Fernseher ist tabu. In der Regel gilt das auch für Fahrrad und Staubsauger.


Falls es Du bist, dem die Zwangsvollstreckung ins Haus steht... Mein persönlicher Tipp: Investiere noch ein paar zusammen geschnorrte Euros in "Der reichste Mann von Babylon" von George Samuel Clason und fange damit an, Dein Leben umzukrempeln.

2006-07-21 11:37:31 · answer #3 · answered by ramsjoen 6 · 1 0

Ihr gesamter "ganz normaler Hausrat" ist vor Pfändung geschützt.

Dies gilt auch für Ihren Fernseher und Ihren Videorecorder. Sie haben diesbzgl. nichts zu befürchten. Ich mache mal ein Beispiel um pfändbar von unpfändbar zu unterscheiden. Sie haben einen Fernseher 2-3 Jahre alt der damals vielleicht EUR 800,-- gekostet hat. Dieser Fernseher ist unpfändbar, gleiches gilt sicher auch für den Videorecorder, den Heimcomputer usw.

Das "Heimkino" mit Plasmabildschirm, 100Hz TV mit Dolby Surround system für EUR 3000,-- ist allerdings pfändbar und wird im Rahmen einer Austauschpfändung gegen das o. a. Fernsehgerät getaucht. Sollten Sie allerdings wertvolle Antiquitäten und Kunstgegenstände Ihr eigen nennen, so sind diese weg. Allerdings habe ich noch keinen Gerichtsvollzieher erlebt, der sich auch den Keller hat zeigen lassen.

Des weiteren stellt der Gerichtsvollzieher in der Regel allerlei Fragen, wie

Wo arbeiten Sie?
Wo haben Sie Ihr Konto?
Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung?

Dies ist nun wirklich gefährlich, denn dies kann alles gepfändet werden.

In aller Regel wird der Gerichtsvollzieher auch nach wenigen Minuten völlig unverrichteter Dinge wieder verschwunden sein. Ist er nett - und die meisten sind nett - geben Sie Ihm eine Tasse Kaffee.
Wird er aber pampig, müssen Sie sich das nicht wirklich gefallen lassen; weisen Sie den Gerichtsvollzieher energisch in seine Schranken. Dies im übrigen gilt nicht nur für Gerichtsvollzieher, sondern für jeden, der seine berufliche Rechtfertigung durch "irgendeiner muss es ja machen" oder "ich tue nur meine Pflicht" findet. Man "muss" es eben nicht machen, wie man an den vielen Menschen sieht, die aus gutem Grund nicht Gerichtsvollzieher geworden sind und mit der "Pflicht" haben wir ja gerade in Deutschland sehr viel und auch wenig rühmliche Erfahrungen.

Also lassen Sie sich nicht einschüchtern!

2006-07-21 07:48:16 · answer #4 · answered by miraculous_prophet 2 · 1 0

Die Zwangsvollstreckung ist nicht mal das Schlimmste. Du bekommst eine "Schufa" Eintragung. Mit der kannst Du nicht einmal einen "Handy-Vertrag" abschließen. (geschweige denn einen Kredit oder so was)

2006-07-21 07:44:39 · answer #5 · answered by globetrottel 2 · 1 0

Bei deinem örtlichen Amtsgericht gibt es so genannte "Rechtspfleger"; die dir darüber Auskunft geben können. Diese Information ist unentgeltlich. Du musst halt geschickt die Frage stellen, damit du die Info bekommst, die du brauchst. Alternativ dazu, vielleicht mal bei einer Frauenberatungsstelle anrufen und fragen, ob sie auch Termine für kostenlose Rechtsberatung haben.

Falls dein Einkommen sehr gering ist, kannst du auch einen Antrag auf Beratungskostenhilfe bei deinem örtlichen Amtsgericht stellen (Einkommensnachweise und Mietbescheinigungen mitnehmen) und dann zu jedem Anwalt gehen und zahlst höchstens 20 Euro...

Hier noch ein paar Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckung

Hier findest du eine Tabelle, die dir Auskunft gibt, wie viel Selbstbehalt dir bleiben muss noch nach einer Pfändung:
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/zwangsdef.htm

(runter scrollen)

Hier gibt es gute Erklärungen zum Thema:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2907

Hier findest du Infos zur Beratungskostenhilfe:
ttp://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/index.html?http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/BerHilfe.html

da gibt es unten auch einen Link, mithilfe dessen du dir selbst ausrechnen kannst, ob du Beratungskostenhilfe beantragen kannst...

Ich hoffe, die Infos helfen schon mal weiter...

Alles Gute!
Gyanda

2006-07-21 07:48:04 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

es darf dummer weise alles gepfändet werden
Die glauben dir nicht, wenn du sagen würdest, es sei nur untergestellt.
Sachen von Kindern weiß ich nicht, also so Spielsachen werden nicht großartig Wert haben
Sie werden Fernsehr, Video und Hifi, solche Sachen nehmen!
Alles was recht wertvoll ist!
Muss sich ja lohnen

2006-07-21 07:42:11 · answer #7 · answered by stollberger_labormaus 2 · 0 0

Hallo die sachen die in der ganzen wohnung sind werden gepfändet egal ob es von den kindern ist wenn du sachen in der wohnung hast die nicht dir gehören musst du das schriftlich haben

2006-07-21 07:41:28 · answer #8 · answered by Sabrina B 2 · 0 0

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