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Es gibt zwei Jahre Bundeserziehungsgeld. Dann kann man, in Abhängigkeit von dem Bundesland in dem man wohnt und von dem Einkommen das man hat, Landeserziehungsgeld beantragen

2006-07-21 07:29:08 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

du kannst unabhängig vom Erziehungsgeld - Unterhalt vom Vater einklagen. Solltest du mit ihm zusammen leben, müste ja einer von Euch eh das Einkommen bestreiten.
Anderenfalls, kannst du den Unterhalt bei der Unterhaltsvorschusskasse bei der Stadtverwaltung beantragen. Dort bekommst du 72 Monate maximal jedoch bis zum 12. Lebensjahr den Unterhaltsvorschuss - falls der Vater nicht zahlen kann oder will. Vor allen Dingen, bist du somit auf der sicheren Seite, da das Amt schon dafür sorgt, daß die Höhe des Unterhaltes stimmt.

2006-07-21 21:30:08 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Ich denke, dass es eine Übergangslösung gibt. Informier dich einfach mal beim Jugendamt

2006-07-21 14:21:42 · answer #3 · answered by Naamah 6 · 0 0

Man bekommt Familienbeihilfe.

2006-07-21 14:01:55 · answer #4 · answered by Angelika W 3 · 0 0

Ich schätze mal, dass du drei Erziehungsjahre genommen hast. Im 3. Jahr bekommt man nix mehr. D.h. dass du bald nur noch das Kindergeld (154 Euro) bekommst. Du darfst aber, soweit ich weiß 20 oder 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen!

2006-07-21 14:01:15 · answer #5 · answered by Kerstin 3 · 0 0

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