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wenn man ALG.1bezieht und einen neuen job annimmt bekommt man 6 monate kilometergeld vom Arbeitsamt !! OK??

2006-07-21 05:10:37 · 4 antworten · gefragt von ulrikedieter 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Vielleicht hilft dir ja das:

SGB III §53
(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen

3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für

b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),

SGB III §54
(4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden.

Grüße
lil

2006-07-21 07:42:04 · answer #1 · answered by lil 4 · 2 1

bei uns in österreich wird das billigste öffentliche verkehrsmittel bezahlt.
fährst du vorstellen sind es glaube ich, € 0,15, pro km.

2006-07-22 10:48:15 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Die Höhe deder Fahrtkosten wird sich nach der noch bestehenden Pendlerpauschale richten. Die beträgt für die ersten 10 Kilometer 36 Cent und für jeden weiteren Kilometer 40 Cent und gilt für die einfache Fahrt. Dies wurde mit Beschluss vom 1.04. 2004 festgelegt. Wie wir alle wissen, wird die Pendlerpauschale zum 1.1.2007 erheblich gekürzt. D.h. Fahrtkosten werden erst ab dem 20. Kilometer erstattet.
Wolltest du das wissen? Oder fragst du nach der Meinung über dieses Vorgehen? Wie schon erwähnt, wird sich das ja im nächsten Jahr ändern. Das bedeutet, dass auch Neueinsteiger weniger Fahrtgeld bekommen. Allgemein soll dieses Geld die Entscheidung für die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern, der vom Wohnort weiter weg liegt. Da unsere Arbeitslosenzahl in astronomische Höhen steigt, finde ich das Vorgehen zur Zeit gerechtfertigt. Das Problem liegt jetzt einfach hier drin, dass es sich im nächsten Jahr ändert. Niemand mehr wird diese kleine Pauschale als Ersatz oder Anreiz sehen...

2006-07-21 13:02:20 · answer #3 · answered by Naamah 6 · 0 0

Kommt darauf an, wie weit es ist und ob es Dir zumutbar wäre die Kosten selbst zu tragen ... und wie großzügig Deine Arbeitsagentur ist (es gibt keinen Rechtsanspruch darauf).
Wenn Kosten übernommen werden, dann entweder in Höhe der günstigsten Monatsfahrkarte oder 20 Cent/km (die kürzeste Strecke wird von der Agentur ermittelt).

Viele Grüsse,
Ally

2006-07-21 12:33:52 · answer #4 · answered by Ally 2 · 0 0

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