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Es geht darum,das wir seid mehr als 20 Jahren unser Auto im Sommer immer vor der Garage stehen haben,um nicht immer Tische und Stühle weg stellen zu müssen.

2006-07-20 21:34:32 · 8 antworten · gefragt von frank s 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Geht auf keinen Fall, dann müsste er dein komplettes Mietverhältnis kündigen! Kannst dich gerne rechtlich beraten lassen, damit kommt dein Vermieter auf keinen Fall durch!

Nicht einschüchtern lassen, okay? ;-)

Eine Kündigung nur eines Teils der Mietsache durch VermieterInnen normalerweise nicht möglich. Das gilt auch für Garagen, und selbst dann, wenn über die Wohnung und
die Garage verschiedene Mietverträge zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Kündigungsfristen abgeschlossen wurden.Grundsätzlich ist nämlich von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen, besonders dann, wenn die Miete für Wohnung und Garage zusammen gezahlt wird und sämtliche Garagen in der Wohnanlage an die MieterInnen derselben vermietet sind. (AG Bochum, 66 C 444/96)

2006-07-20 21:48:48 · answer #1 · answered by feelflows 7 · 5 0

Im Normalfall kann nicht gekündigt werden,wenn es von Anfang an im Mietvertrag gestanden hat.Es ist dann ein einheitlicher Vertrag und kein geteilter.Es ist egal ob die Garage genutzt wird oder nicht.Der Vermieter kann sie nicht einfach kündigen.Bitte zum Mieterschutzverein gehen oder zum Rechtsanwalt,falls der Vermieter diese Kündigung nicht zurück zieht.

2006-07-26 03:21:28 · answer #2 · answered by Little Moonchild 5 · 0 0

Nimm Deinen Mietvertrag und geh damit zum Mieterschutzbund, die helfen Dir gerne bei Deinem Problem aus.

2006-07-21 06:58:21 · answer #3 · answered by Diver4u2 1 · 0 0

Eine Teilkündigung ist unzulässig. Die Garage kann nur mit der Wohnung gekündigt werden (LG Baden-Baden, AZ. 1 S 54/90). Anders wäre es, wenn die Wohnung und die Garage nicht in einem einheitlichen Mietvertrag, sondern in zwei Verträgen vermietet wurden. Dann ist das Mietverhältnis einzeln kündbar. Wenn der Vermieter zustimmt, kann die Garage aber untervermietet werden.
Ich denke, daß dieses Urteil konkludent anwendbar ist.

2006-07-21 05:09:12 · answer #4 · answered by Timo 1 · 0 0

Da bei Garagen der gesetzliche Kündigungsschutz anders bewertet wird als bei Wohnräumen kommt es auf die genaue Vertragsgestaltung an. Hast du ein oder zwei Verträge?
Ich empfehle dir einen Mieterverein, Rechtsanwalt oder die telefonische und persönliche Mietsrechtsberatung der Verbraucherzentrale zu nutzen.

www.verbraucherzentrale-nrw.de/link198812A.html

Tipp: Vertrag bereithalten.

2006-07-21 05:01:04 · answer #5 · answered by Stroem 3 · 0 0

tische und stühle in der garage ?? auto davor ??

sitzt ihr in der garage und seht euch das auto an ??

vielleicht stört ja das auto vor der garage andere mitmieter (zufahrt zu deren garage blockiert o.ä.)

vielleicht einfach mal in ruhe über alles nachdenken !

2006-07-21 04:56:17 · answer #6 · answered by Knut S 5 · 0 0

Es gibt einen Mieterverein. Oder gleich zum Rechtsanwalt.

Wenn es im Mietvertrag steht, kann er nicht ohne weiteres kündigen.

Anne

2006-07-21 04:51:34 · answer #7 · answered by Anne 7 · 0 0

Die Nutzung einer Garage obligt dem Mieter, egal ob er sein Auto rein stellt oder die Garage als Lagerraum nutzt. Vermieter kann nicht kündigen, noch nicht mal Eigenbedarf anmelde.

2006-07-21 04:49:24 · answer #8 · answered by yak 2 · 0 0

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