English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

wie lange kann sich eine Frau nach der Schwangerschaft oder der Gebuhrt eines Kindes beurlauben lassen?

2006-07-20 05:22:29 · 9 antworten · gefragt von rita g 1 in Schwangerschaft & Erziehung Neugeborene & Babys

9 antworten

Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) [Bearbeiten]
Während der Elternzeit haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Sie entspricht dem Begriff des Erziehungsurlaubs nach § 15 BErzGG a. F.

Das Bundeserziehungsgeldgesetz ist insofern nur für Arbeitnehmer einschlägig. Für Beamte gelten die demgegenüber leicht modifizierten Vorschriften der Elternzeitverordnung des Bundes bzw. der Parallelvorschriften der Länder.

Voraussetzungen für die Gewährung ist nach §§ 15 ff. zunächst, dass es sich um

ein Kind, für das dem Arbeitnehmer die Personensorge zusteht,
ein Kind des Ehegatten oder Lebenspartners,
ein Kind, das der Arbeitnehmer in Vollzeitpflege (§ 33 Sozialgesetzbuch VIII) oder Adoptionspflege (§ 1744 Bürgerliches Gesetzbuch) aufgenommen haben, oder
ein Kind, für das ohne Personensorgerecht in einem Härtefall Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 7 Satz 2 bezogen werden kann,
handelt. Weiter ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer das Kind selbst betreut und erzieht. Schließlich darf das Kind noch keine drei Jahre alt sein. Bei angenommenen Kindern und Kindern in Vollzeit- oder Adoptionspflege genügt es aber, wenn die Inobhutnahme noch keine drei Jahre zurückliegt und das Kind noch keine acht Jahre alt ist. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist es möglich, dass die Elternzeit in zwei Abschnitte aufgeteilt und ein Jahr zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen wird.

Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Beim Erziehungsurlaub hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Er genießt insofern aber besonderen Kündigungsschutz nach § 18; befristete Verträge verlängern sich jedoch nicht automatisch. Die Erwähnung der Elternzeit durch den Arbeitgeber darf auch im Arbeitszeugnis erfolgen, wenn die Ausfallzeit eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung dar

2006-07-20 05:27:52 · answer #1 · answered by mausi76 5 · 0 1

in österreich 2 1/2 jahre bei einen elternteil und wenn beide eltern sich beurlauben lassen dan jeder 1 1/2 jahre

2006-07-21 19:47:18 · answer #2 · answered by silvia k 2 · 0 0

Ich durfte 3 Jahre Erzieungsurlaub machen,ich komm aus Bayern.

2006-07-21 08:09:58 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Geburt darfst du Erziehungsurlaub machen. Mußt nur bei deinem Chef bescheid sagen, auch wie lange du zu Hause bleiben willst.
4 Wochen bevor du wieder kommst, mußt du die Beendigung deines Erziehungsurlaubes bekannt geben.
Vergiß aber nciht, je länger du daheim bist, je schwieriger wird der Wiedereinstieg

2006-07-20 06:40:48 · answer #4 · answered by birgit742003 3 · 0 0

Zur Elternzeit wurde ja bereits alles wesentliche gesagt - auch wenn sie teilweise fälschlich als Mutterschaftsurlaub bezeichnet wurde. (Das Bundeserziehungsgeldgesetz kurz BErzGG kann man übrigens unter www.bmj.de bei Service und Gesetzestexte herunterladen dort steht eigentlich alles drin.) Erwähnswert ist vielleicht noch, dass der Anspruch auf Erziehungsgeld nur 12 Monate (bzw. 24 Monate, bei reduziertem Satz besteht).

Wichtiger ist vielleicht noch zu erwähnen, dass die Mutter nach der Geburt 8 Wochen, bzw. bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen nicht beschäftigt werden darf (sie hat also quasi auch Urlaub), in dieser Zeit gibt es für Angestellte und gesetzlich versicherte Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (§ 6ff MuSchG - Mutterschutzgesetz).

2006-07-20 05:51:24 · answer #5 · answered by Lilly_Fee 2 · 0 0

3 Jahre

2006-07-20 05:43:45 · answer #6 · answered by Scarabaea 5 · 0 0

Es gibt grundsätzlich das Recht auf maximal drei Jahre Mutter/Vaterschaftsurlaub, der vor Antritt dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Nach dieser Zeit hast Du Anrecht auf einen gleichartigen Arbeitsplatz. Nachträglicher Verlängerung/Verkürzung braucht der Arbeitgeber nicht zustimmen. Du solltest also vorher genau überlegen, was Du willst...

2006-07-20 05:30:20 · answer #7 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Viel Text, sollte aber alle Eventualitäten erschlagen...

2006-07-20 05:27:59 · answer #8 · answered by Johnny Cache 5 · 0 0

Das ist bei mir schon viel zu lange her und ich denke da hat sich mittlerweile einiges geändert...

2006-07-20 05:26:42 · answer #9 · answered by Geli 5 · 0 0

fedest.com, questions and answers