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Nehme man mal an, ein siamesisches Zwillingspaar begeht ein Verbrechen, aber nur einer erschießt z.B. jemanden. Dann müssten ja "beide" ins Gefängnis, obwohl der eine Zwilling unschuldig ist, oder wie wird so ein Fall gehandhabt?

2006-07-18 08:25:04 · 5 antworten · gefragt von mroebers 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

5 antworten

Tja, der andere Zwilling ist ja auf jeden Fall dabei, wenn der Mord begangen wird.
Die Frage ist, wie kann man denn überhaupt beweisen, wer den Mord begangen hat?
Und wenn jetzt einer von den beiden den Mord gesteht, so ist der andere immer noch dabei und es wäre seine Pflicht gewesen den Mord zu verhindern und wenn er das nicht kann, dann danach zumindest sofort anzuzeigen.
Wenn jetzt, auf Grund irgendwelcher Umstände, geklärt ist, das einer von beiden unschuldig ist, dann denke ich mal, das sie nicht in das Gefängnis gehen.
Denn juristisch gesehen wirkt das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit des unschuldigen höher als das Recht des Staates auf Strafe.

Ein interessantes Beispiel, was wohl Jurastudenten dazu sagen würden? (Hihi)

2006-07-18 08:39:14 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

tja... mitgefangen, mitgehangen! ;-)

2006-07-24 09:13:15 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Beides gehen in Gefängnis...

2006-07-22 17:43:43 · answer #3 · answered by Abala S 3 · 0 0

Beide gehen ins Gefaengnis und das ist auch gerecht so, denn beim Schizophraenen wird es ebenso gehandhabt.

2006-07-18 15:37:44 · answer #4 · answered by nimrod 7 · 0 0

Dann wäre es gemeinschaftlich begangener Mord, oder Mithilfe zum Mord, da der eine den anderen zumindest hätte davon abhalten können. Dafür bekommen dann beide lebenslänglich.
Das ist jetzt aber Laienwissen. Ein Anwalt sollte da besser Auskunft geben können

2006-07-18 15:32:59 · answer #5 · answered by Naamah 6 · 0 0

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