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steht etwas von einer Klimatisierungsanlage (wäre eine Sonderausstattung, die der Verkäufer mir für dieses Auto auch benannte, als ich danach fragte. Weil ich in meinem alten Auto CLK eine Klimatisierungsanlage hatte.) Aber ich habe festgestellt, dass ich eine 'normale' Klimaanlage habe. Den SLK habe ich in einem Daimler-Crysler Autohaus gekauft. Wie kann ich jetzt erfahren, ob ich mein Auto nicht überteuert gekauft habe und wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich zu meinem Recht zu kommen (SLK über die Mercedes-Bank geleast). Diese Fragen sind etwas für Insider. Vielen Dank.

2006-07-18 02:50:04 · 4 antworten · gefragt von Yamal 1 in Autos, Transport & Verkehr Autohersteller Mercedes-Benz

4 antworten

Den SLK gibt es mit der Klimaanlage Thermatik, die nur im SLK 200 K extra kostet, in allen anderen aber Serie ist. Wahlweise kann auch die Klimatisierungsautomatik Thermotronic gegen Aufpreis beschafft werden. Schau doch einfach mal in der Preisliste nach. Kannst Du hier

http://www.mercedes-benz.de/content/germany/mpc/mpc_germany_website/de/home_mpc/passenger_cars/home/products/new_cars/slk_class_roadster_facelift/prices.html

als PDF laden. Dann sollte alles klar sein.

2006-07-18 03:17:26 · answer #1 · answered by You Know Who 6 · 1 0

rein in`s auto , hin zur dekra , vertrag & auto checken lassen , rauf auf die straße , weg mit dem dach und sonnigen tag genießen .
bei mercedes gibt es thermotronic & thermatic . beides sind klimatisierungsanlagen , also im volksmund : klimaanlagen .
ich halte es für sehr unwahrscheinlich , das dich ein offizielles autohaus von mercedes-benz über den tisch zieht . aber im zweifelsfall : siehe oben .
viel spaß mit deinem neuen auto .

2006-07-18 18:09:17 · answer #2 · answered by peritas 4 · 0 0

Sonderausstattung heißt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Klimaanlage (AC) eine Sonderausgabe ist. Es bedeutet lediglich, dass eine Klimaanlage nicht zur Serienausstattung zählt und damit als Extra-Feature auf den Listenpreis gerechnet wird.

Was den Preis angeht, über den unterhält man sich gewöhnlich bevor man den Kaufvertrag unterschreibt.
Aus einem unterschriebenen Vertrag kommst du so schnell nicht raus.

Um was für ein Recht geht es dir also?

Unter bestimmten Umständen könntest du z.B. den Vetrag anfechten.

2006-07-18 03:21:00 · answer #3 · answered by Tobe 3 · 0 0

In einem solchen Fall, wissen Verbraucherzentralen Bescheid. Und wenn nicht das, dann wissen die wo sie die Info her bekommen.

2006-07-18 02:54:39 · answer #4 · answered by bigred2461983 2 · 0 0

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