Auch nach dem EU-Beitritt Polens am 1.5.2004 benötigen polnische Arbeitnehmer für eine Beschäftigung in Deutschland noch immer eine Arbeitsgenehmigung. Diese wird erteilt durch die Agentur für Arbeit gem. § 284 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__284.html).
Auf der Web-Page der Bundesargentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) heißt es dazu:
"Für Bürger aus den neuen EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn besteht zwar beim Aufenthalt Freizügigkeit, sie brauchen allerdings weiterhin eine Arbeitserlaubnis. Diese wird bei den Agenturen für Arbeit und nicht bei den Ausländerbehörden zu beantragen sein." (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=67045&rqc=2&ls=false&ut=0)
Soweit also der Grundsatz: Beschäftigung von polnischen Arbeitnehmern nur mit Arbeitserlaubnis erlaubt. Beantrangt wird diese bei der Agentur für Arbeit, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer wohnt.
Soweit eine polnische Firma (mit Sitz in Polen) Arbeiten hier in Deutschland durch ihre in Polen angestellten Arbeitnehmer ausführen lässt (ein sogenannter Werkvertrag), muss in der Regel durch den polnischen Arbeitgeber für seine Beschäftigten eine Arbeitserlaubnis beantragt werden (Zentral bei der Arbeitsagentur Duisburg). Ausnahmen bestehen in bestimmten Wirtschaftszweigen, aber dies hier abschließend aufzuzählen würde zu weit führen. Auf der sicheren Seite ist man sowieso stets, wenn man bei der Agentur Duisburg nachfragt, ob Arbeitserlaubnispflicht oder -freiheit im Einzelfall besteht.
Auf den Seiten der Bundesagentur gibt es u.a. Hinweise und Merkblätter, die allerdings überaus schwer zu finden sind. Zumindest der Link zum Merkblatt über die EU-Dienstleistungsfreiheit sei hier noch einmal angeführt (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-04/importierter_inhalt/pdf/Firmen-Info-Uebergangsregelung.pdf), hier findet man informationen, welche polnischen Arbeitskräfte (in der Regel die, die Aufgrund eines Werkvertrages aus Polen nach Deutschland geschickt wurden) hier arbeitserlaubnisfrei arbeiten dürfen.
2006-07-17 01:01:10
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answer #1
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answered by Toffee 2
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Wahrscheinlich doch gut!
In Deutschland haben bloß die deutschen Probleme Arbeit zu finden! ( ich bin nicht Ausländerfeindlich, ganz im Gegenteil, ich freue mich, das wir durch die Ausländer hier in Berlin eine Kulturstadt haben und diese unterschiedlichen Kulturen auch kennen lernen dürfen )
Aber die Ämter ärgern mich, das dort immernoch gewaltige Unterschiede gemacht werden!
Ich habe diese selber erlebt!!!
Baut der Staat mit diesen Unterschieden, nicht den Ausländerhass auf? Der Deutsche hasst nicht die Ausländer, er hasst die Unterschiede, die leider gemacht werden!
Klar, wegen meiner können auch aus Polen Leute kommen, um hier zu arbeiten, aber der Staat solle doch nicht das eigene Volk vergessen!!!
2006-07-22 20:01:50
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answer #2
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answered by hexen_mum2 4
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