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ich musste mir einen anwalt nehmen, weil ich zu unrecht bei einem strassenverkehrsdelikt beschuldigt wurde. das verfahren wurde eingestellt, aber mein anwalt hat mir trotzdem eine rechnung geschickt. muss ich die jetzt bezahlen?

2006-07-16 11:51:51 · 9 antworten · gefragt von gesus2000 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

ich wurde der nötigung beschuldigt, bin aber garnicht selber gefahren. es kam direkt ein strafbefehl über 2000,-euro... dann wurde ca. ein jahr später eingestellt.

2006-07-16 12:03:07 · update #1

9 antworten

Entweder zahlt die gegnerische Partei oder die Gerichtskasse.

2006-07-16 12:00:19 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

bei der gegenpartei muss dein anwalt einklagen.

2006-07-21 17:12:34 · answer #2 · answered by derreisefreund 2 · 0 0

Den Anwalt musst du trotzdem alleine bezahlen, da du ihn beauftragt hat. Außer du hast eine Rechtsschutzversicherung, die das übernimmt. Kann aber passieren, dass die Versicherung sagt, dieses nicht übernehmen zu wollen. Dann musst du blechen. Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und weiß es.

2006-07-18 13:15:54 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

einstellung bedeutet , das es keine ausreichenden beweise gibt für deine oder die gegnerische seite. es steht beiden zu ,sich unschuldig zu fühlen.
deine kosten wirst du tragen müssen wie die gegenpartei ihre auch .
mit einem urteil , (wäre die gegenseite schuldig gesprochen worden), wären auch deine anwaltskosten zu deren lasten gefallen.....recht haben und recht kriegen ...nimms leicht.besser als wenn du schuldig gesprochen würdest..das verletzt tiefer wenn man unschuldig war....lg :)

2006-07-16 20:47:39 · answer #4 · answered by tacatej 2 · 0 0

Ich hatte im Januar einen Unfall und meine saemtlichen Anwaltskoten, Prozesskosten etc wurden von meiner ADAC Rechtsschutzversicherung uebernommen. So was ist gar nicht teuer. Allerdings werden die wohl kaum zahlen, wenn man die erst nach dem Unfall abschliesst.

2006-07-16 20:09:09 · answer #5 · answered by Max Fragt 3 · 0 0

da hast du Pech da es hier keine Klaerung der schuldfrage gegeben hat muss Du zahlen wie Du ja selber sagst wurde das Verfahren eingestellt somit wurde nicht geklaert ob du nun Schuldig oder Unschuldig bist das ist Pech fuer Dich hier weare ein richerliches Urteil besser da dann der Prossesverlierer zahlen mus oder die Staatskasse die kosten uebernimt

2006-07-16 19:36:29 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Denke, wenn das Verfahren eingestellt wurde, wirst wohl du auf den Kosten sitzen bleiben - anders waere es, wenn Du frei gesprochen wirst. - leider. Aber schau mal in deinen Unterlagen, oftmals hast du eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung bei irgend einer Autoversicherung - oder Schutzbrief mit dabei, die muessten da dann eingreifen und die Rechnung uebernehmen.

2006-07-16 19:02:32 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Da hast du wohl etwas Pech gehabt , dass das Verfahren eingestellt wurde . Häätest Du gewonnen , Hätte das Gericht auch deine Anwaltskosten übernommen .
Die Rechnung , die Dir Dein Anwalt geschickt hat , dürfte also nur aus den Kosten für den Anwalt bestehen .
Ich würde Deinen Anwalt fragen , ob Du diese Kosten von dem Kläger einklagen kannst , was ich aber nicht glaube , da kein Urteil gesprochen wurde , und somit auch nicht die Schuldfrage geklärt wurde .

2006-07-16 19:00:26 · answer #8 · answered by uschi 2 · 0 0

Wenn das Verfahren eingestellt wurde, weil dein Unfallgegener nicht bekannt ist, dann hast du leider Pech gehabt. Um so etwas zu vermeiden, sollte man sich eine "Privatrechtsschutz - Versicherung" zulegen. Lohnt sich immer. Denn es gibt auch merkwürdige Zeitgenossen, die sich einen Spaß daraus machen, andere in solche Rechtsfälle, die dann vor Gericht landen, verwickeln. Ist mir auch schon passiert.

2006-07-16 19:00:15 · answer #9 · answered by pepsi 3 · 0 0

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