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6 antworten

hase... hat schon den richtigen ansatz, jedoch gibt es sehr wohl den begriff "verhaftung" noch im dt. strafprozessrecht - neunter abschnitt, § 112 ff stpo. bei verhaftung sprciht man regelmäßig dann, wenn ein haftbefehl erlassen wird, oder bei einer "festnahme" mit haftbefehl.

2006-07-17 18:52:47 · answer #1 · answered by tomfighter_2000 4 · 0 0

Erwartest du jetzt auf deine Frage, ernsthaft eine Antwort?

Tut mir leid, aber da streike ich !!! lg.

2006-07-22 14:39:36 · answer #2 · answered by hexen_mum2 4 · 0 0

Wieso sollten diese wunderbar bewährten Begriffe ersetzt werde. Sie gehören doch heute auch noch zum Sprachgebrauch. Allerdings wird Verhör im heutigen Amtsdeutsch als Vernehmung bezeichnet, Verhaftung nach wie vor verwendet.

2006-07-16 14:08:08 · answer #3 · answered by Antonia B 3 · 0 0

Vernehmung, sowohl beim Beschuldigten als auch beim Zeugen, statt Verhör; die Verhaftung ist jetzt Festnahme, bsp. in § 127 StPO, mit Ausnahme in der Zwangsvollstreckung, da gibt es weiter den "Verhaftungsauftrag" wg. Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung ( früher Offenbarungseid ).

2006-07-16 14:07:08 · answer #4 · answered by hase7771969 2 · 0 0

lerne erst einmal deutsch befvor du fragen zu unserer geschichte stellst,
oder willst du provuzieren

2006-07-16 13:57:33 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Vielleicht Vernehmung und Festnahme?

2006-07-16 13:54:59 · answer #6 · answered by spiel.kind 2 · 0 0

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