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Ich habe in meinem Spanien Urlaub ein tolles Medikament entdeckt, dass es anscheinend in Deutschland nicht gibt. Kann ich das so ohne weiteres über e-bay verkaufen? Oder stellt das ein Problem dar?

2006-07-14 01:32:37 · 7 antworten · gefragt von diverses_74 1 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

7 antworten

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http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ajg2NJ0XVpplOKZ0Zn8cVpgICgx.?qid=20060707093120AAre92U

2006-07-14 02:49:11 · answer #1 · answered by KristBaum 5 · 2 1

also ich würd lieber aufpassen wenn es um tabletten geht man kann sich strafbar machen dann lieber gegenstände sind halb zu schlimm

2006-07-20 04:53:22 · answer #2 · answered by Ariane B 2 · 0 0

Ich würde es lieber lassen, bevor du richtig Ärger bekommst!

Anne

2006-07-15 04:25:48 · answer #3 · answered by Anne 7 · 0 0

Nein , das verstößt gegen das Arzneimittelgetz. Die Strafen sind da wirklich satt. Arzneimittel müssen in Deutschland freigegeben werden, und dürfen nur über Apotheken vertrieben werden.
Du kannst aber so genannte Nahrungsergänzungsbittel anbieten

2006-07-14 09:21:15 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

nein darfst du nicht

2006-07-14 09:13:40 · answer #5 · answered by chrisi24011993 3 · 0 0

Wer darf in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" anbieten?
Ein Apotheker, der zum Handel in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" zugelassen werden möchte, muss das "Geprüftes Mitglied"-Verfahren für Apotheker durchlaufen. Alle Apotheker müssen zudem eine "Mich-Seite" mit Kontaktinformationen erstellen.
Anderen Personen ist es nicht gestattet Medikamente bei eBay anzubieten. Das Anbieten ist nur in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" erlaubt.

2006-07-14 08:53:08 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

"Es ist verboten Arzneimittel bei eBay anzubieten. Dieses Verbot umfasst auch Beipackzettel, leere Arzneimittelverpackungen, Bilder von Medikamenten oder Arzneimittelverpackungen und alle Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind sowie alle Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dem § 2 des Arzneimittelgesetzes unterliegen.

Des Weiteren ist es verboten, ärztliche Leistungen wie Beratungen, Operationen, Schönheitschirurgie (z.B. Fettabsaugung, Gesichtskorrektur, Lasern) und andere medizinische Eingriffe bei eBay anzubieten. Das Gleiche gilt für das Anbieten von Gutscheinen über ärztliche Leistungen."

2006-07-14 08:37:53 · answer #7 · answered by ??! 6 · 0 0

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