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12 antworten

Es muss sich gar keiner ärgern, es reicht aus, wenn sich jemand ärgern könnte!

2006-07-11 23:29:56 · answer #1 · answered by obiwankenobi 3 · 0 1

Ein "öffentliches Ärgernis" liegt vor, wenn gegen Sitte und Moral und ethische Einstellungen verstossen wird. Und da reicht es völlig aus, wenn sich nur einer beschwert.

2006-07-16 19:05:48 · answer #2 · answered by pepsi 3 · 0 0

nur einer muss sich gestört fühlen und dann muss ein gericht das bestätigen, wenns nur einer alleine ausreichen würde, dann hätten wir nur öffentliche Ärgernisse, denn jeder von uns ärgert sich über was

2006-07-15 10:36:53 · answer #3 · answered by baerli 2 · 0 0

Ich hoffe das alle mitmachen um die Regierung abzusetzen!

2006-07-14 14:54:12 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

1 reicht schon

2006-07-14 12:29:00 · answer #5 · answered by *cash* 4 · 0 0

Einer ..und der richtig doll. :))

Anne

2006-07-13 08:08:02 · answer #6 · answered by Anne 7 · 0 0

Es muss jemanden stören, der es gesehen hat und diese Person muss einen anzeigen. Dann kommt es zu einer Ermittlung. Sonst nicht.

=> Demnach reicht bereits eine Person aus...!

2006-07-12 07:04:08 · answer #7 · answered by poysen 4 · 0 0

ich glaube es reicht wenn sich einer beschwert

2006-07-12 07:00:22 · answer #8 · answered by botinius 4 · 0 0

meines wissens bestimmt darüber die BILD- zeitung. wobei ich feststellen möchte, daß diese selbst das größte öffentliche ärgernis darstellt

2006-07-12 06:39:56 · answer #9 · answered by old knitterface 5 · 0 0

Derjenige, der zu entscheiden hat, ob es sich um ein oeffentliches Aergernis handelt.

2006-07-12 06:39:06 · answer #10 · answered by GEZ-Fahnder 3 · 0 0

keiner muss sich ärgern

2006-07-12 06:32:22 · answer #11 · answered by Bianca K 2 · 0 0

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