Dun kannst ihn wegen Beleidigung anzeigen, selbstverständlich. Umgekehrt würde er wahrscheinlich keine Sekunde zögern und Dich anzeigen, wenn Du ihm etwas vergleichbares ab den Kopf geworfen hättest.
ZEIGE IHN AN ! LASS IHN NICHT DAMIT DURCHKOMMEN !
Aber rechne bitte nicht mit Konsequenzen - die hat er sogar bei einer mittelschweren Körperverletzung nicht zu erwarten. Eigene Erfahrung.
2006-06-30 20:58:54
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answer #1
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answered by i.c.wiener 2
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Ich finde so ei VErhlten peinlich. Nicht das der Schmidts, sondern das des Nichtrauchervereins, der die Anzeige gestellt hat. Das ganze kann guy auch ganz einfach lösen, indem guy die Polizei ruft, die stellen ein Bußgeld wegen Nichtbeachtung des Rauchverbots aus und fertig. Das Ganze allen Ernstes auf eine Anzeige wegen Körperverletzung auszudehnen, ein Verfahren einleiten zu lassen und sich dafür dann auch noch ganz groß z fühlen spricht mir nicht unbedingt für die Intelligenz dieser Nichtraucherbewegung, die die Anzeige initiiert hat. Hier soll einfach nur Stimmung gemacht werden - nicht eine tatsächliche Beachtung des Verbots durchgesetzt werden. Ich hoffe, der Richter lacht dem Verein ins Gesicht, wenn es zur Verhandlung kommt - wird aber vermutlich schon vorher wegegn GEringfügigkeit eingestellt werden. Nur mal kruz der counsel halber: Helmut Schmidt und seine Frau waren auf einer Veranstaltung. Sie haben einen Aschenbecher an den Tisch gebracht bekommen - nicht auf ihren Wunsch, sondern einfach so, von einem der Kellner. Wenn sie jemand belästigt gefühlt hätte, hätte er das sagen und eine Anzeige wegen Nichtbeachtung des Rauchverbots stellen können. Das hätte zu einer Geldbuße geführt, die die Shcmidts hätten bezahlen müssen. Von der business enterprise, die eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt hat, conflict niemand auf der Veranstaltung. Eine Körperverletzung am Anzeigesteller gab es additionally nicht - und da sich von den übrigen Gästen auch niemand beschwert zu haben scheint - da ja eben keine Anzeige erfolgte - verstehe ich nicht, warum ein Unbeteiligter jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung stellt. Das hat nichts mit "Die kleinen hängt ma, die großen lässt guy laufen" zu tun - auch eine unbekannte individual hätte, wenn sie in derselben subject gewesen wäre, wegen Nichtbeachtung angezeigt und ein Bußgeld bezahlen müssen, ebenso wie übrignes der Veranstalter selbst. Aber eine unbekannte individual wäre von diesem Verein sicher nicht wegen örperverletzung angezeigt worden...
2016-12-14 03:23:57
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answer #2
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answered by ? 4
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Du kannst ihn auf jeden Fall wegen Beleidigung anzeigen. Die Beamten sind auch dazu verpflichtet die Anzeige aufzunehmen.
Von Vorteil wäre es natürlich, wenn du den Namen der Person hast, die dich beleidigt hat. Möglicherweise liegen ja schon mehrere Anzeigen gegen ihn vor.
2006-07-02 09:15:21
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answer #3
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answered by susi 2
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Wenn Du sowas ernst nimmst, haste selbst Schuld. Damit hat er doch sein ziel erreicht, er hat Dich gekränkt. Wenn Du darüber schmunzelst, bzw. abwinkst, sehen alle anderen: Dir kann es egal sein, was er behauptet - ist ja eh nicht wahr. Somit ersparst Du dir alle Aktionen, die der Stolz / Ehre von Dir verlangen würde und stehst obendrein in der Sache als Klügerer da. So einfach ist das. Wozu sich mit Leuten abgeben, die Mist erzählen.
2006-07-02 04:02:26
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answer #4
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answered by Lech 4
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Also für mich ist "Nazi" eine Beleidigung! Egal ob ich von einem Deutschen oder einem Ausländer so tituliert würde. Ob allerdings eine Anzeige was bringt ist wirklich fraglich. Das hat weniger was damit zu tun das der Typ Ausländer ist, sondern eher damit, das unsere Gerichte total überlastet sind und dann solche Fälle gerne gar nicht erst verhandeln. Heutzutage hat doch fast jeder eine Rechtschutzversicherung und rennt sofort zum Anwalt nur, wenn der Nachbar ´mal nicht gegrüßt hat. Damit
muss sich dann die Justiz herumschlagen und etliches bleibt dann auf der Strecke. Traurig, aber Wahr!
Leider ist es aber auch so, das viele Leute - egal welcher Nationalität - das Wort "Nazi" benutzen ohne die genaue Bedeutung zu kennen.
Schone also Deinen Blutdruck und Deine Nerven und stelle Dir vor das der Kerl so doof ist wie 13 Meter Feldweg und wahrscheinlich gar nicht weiß, was ein "Nazi" ist sondern nur irgendetwas nachgeplappert hat wie ein Papagei.
Gruß
Fredericus2
2006-07-01 00:22:26
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answer #5
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answered by fredericus_secundus 3
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Wärst Du mein Sohn oder Mann (kenne Dein Alter nicht) würde ich Dir abraten, hätte zuviel Angst, daß im Fall der Verurteilung des Ausländers irgendwann 10 Racheengel dieser Sorte auf Dich warten (nicht bei allen, aber vielen Ausländern so üblich).
Andererseits immer die Füße still zu halten ist auch kein Weg.
Hätte der Ausländer auf diese Beschimpfung gleich Echo von Dir erhalten, kannst Du Dir sicher sein, daß Du schlimmer dran wärst als der, obwohl er das Ding angezettelt hat.
Ich will und versuche mit allen (egal welcher Nationalität) klar zu kommen, aber ich bin schon der Meinung, daß die Deutschen immer wieder als erste in die Tonne getreten werden, evtl. könnte man damit leben, wenn es nicht die eigenen Landsleute wären. Es heißt doch noch lange nicht, wenn ich einem Ausländer die Grenzen aufzeige, daß ich Rassist bin, ich zeig ja auch einem Landsmann die Grenzen. Bloß bei Auseinandersetzungen mit Ausländern kann es passieren, daß Du von einigen Deutschen genauso beschimpft wirst wie von dem Ausländer. Das wissen die Ausländer genau und deswegen werden wir meist den kürzeren ziehen.
Wenn Du die Anzeige erstattest usw und es zu einem Urteil kommt, hoffe ich für Dich wirklich sehr, daß es gerecht ausfällt, ohne Unterschied ob Müller gegen Meyer oder Müller gegen Özgnürz. Alles Gute !
2006-06-30 23:13:03
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answer #6
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answered by Vera S 2
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Worauf wartest du noch!!!
2006-06-30 21:48:09
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answer #7
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answered by POWER GIRL 3
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Wenn du keine Zeugen hast, ist das verlorene Zeit!
2006-06-30 21:26:53
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answer #8
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answered by Anonymous
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Was ist, wenn er Recht hat?
Würde er dann, weil die Wahrheit beleidigend ist, verurteilt?
2006-06-30 21:17:19
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answer #9
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answered by genau_daneben_denken 3
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Darf man einen anderen als “Nazi” bezeichnen?
Für die richtige Antwort kommt es darauf an: Sollte “Nazi” nur ein beliebiges Schimpfwort ersetzen, oder war es als Meinung gedacht?
Das erste wäre eine strafbare Beleidigung, das zweite erlaubt. So macht sich strafbar, wer seinen Thekennachbarn mit "Nazi" anbrüllt, weil der ihm ein Bier über die Hose geschüttet hat. Klug beraten wäre der Gießer freilich, vor Gericht zu erklären, der Begossene hätte ihm gerade erzählt gehabt, die Bundeswehr fände er dufte. Wenn das "Nazi" nämlich möglicherweise ein Produkt meinenden Nachdenkens war, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erlaubt.
Vor allem in öffentlich interessierenden Fragen spricht das BVerfG sich in Zweifelsfällen immer für die Zulässigkeit der freien Rede aus.
Wenn es noch irgendeine noch so abwegige Möglichkeit gibt, eine Beleidigung als politische Meinungsäußerung auszulegen, läßt es sie durchgehen. In politischem Zusammenhang darf darum praktisch jeder jeden als Nazi beschimpfen, wenn dem Richter nur ernsthaft erklärt, er halte den Beschimpften wirklich für einen Nazi.
Als Faustregel gilt: Es beleidigt, wer den anderen bloß kränken und in seiner Persönlichkeit treffen will.
2006-06-30 21:04:53
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answer #10
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answered by . 6
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