Auf dem Gelände der deutschen Botschaft ist die Bundespolizei (früher: BGS) zuständig.
Der MAD (Militärische Abschirmdienst) untersteht dem Verteidigungsministerium und hat im Ausland bis auf die Stützpunkte der Bundeswehr keinerlei Befugnisse.
Exekutivrechte (z.B. Waffen tragen und benutzen, Festnahmen usw...) hat der MAD ohnehin nicht. Hier irrt der Antworter vor mir.
2006-06-20 06:28:46
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answer #1
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answered by Harry D 3
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eesh keesh kaneesh
2006-06-19 16:32:47
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answer #2
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answered by Anonymous
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Die Botschaften werden vom Bundesaußenministerium betrieben / unterhalten. Für die Sicherheit an den Deutschen Auslandsvertretungen ist wiederrum das Bundesinnenministerium zuständig. Die Mitarbeiter die dort eingesetzt werden sind vom BKA, BGS, MAD und BND. Diese sind zuständig für die Sicherheit auf dem Botschaftsgelände. Für die Sicherheit von Aussen sind die jeweiligen Gastgeber zuständig.
2006-06-20 01:10:35
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answer #3
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answered by cape_town2002 3
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für die sicherheit der botschaften ist das (botschafts-) land selbst zuständig, da es kein hoheitsgebiet des landes ist, in dem sich die botschaft befindet (die botschafter bzw. dessen personal genießen auch immunität). für deutsche botschaften ist die bundespolizei zuständig.
2006-06-19 21:41:29
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answer #4
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answered by tomfighter_2000 4
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Da es sich um deutsche Einrichtungen im Ausland, aber das Gebiet (Grundsück auf dem die Botschaft steht) wiederum (geliehenes) Deutsches Territorium ist, ist Deutschland selber dafür verantwortlich
2006-06-19 20:22:32
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answer #5
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answered by Anonymous
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