Voraussetzung: Sie bekommen einen Scheck und wollen den Betrag der auf dem Scheck aufgedruckt ist, auf Ihr Konto gutschreiben lassen.
1. Es wird ein Einreichungsformular dem Scheck beigefügt, damit die Bank weiss, wer hat eingereicht und welchem Konto wird es gutgeschreiben.
1. Die Bank prüft den Scheck, ob er soweit OK ist.
1a. Ist Scheckaussteller der eigene Kunde, kann eine Unterschriftsprüfung erfolgen.
2. Scheck und Einreichungsformular wird eingescant und daraus ein Datensatz gebildet.
3. Bei der Verarbeitung des Datensatz wird der Betrag Ihrem Konto vorläufig gut geschrieben und es wird festgestellt, ob das zu belastende Konto bei der selben Bank (siehe 3a.) oder bei einer Fremdbank (siehe 3b) ist.
3a. wird sofort dem Konto belastet.
3b. der Datensatz der Fremdenbank gesendet, und der Betrag dem Bundesbankkonto der Fremdbank eingezogen und dem Bundesbank der Bank gutgeschrieben.
4. Der Scheck und Einreichungsformular werden in der Regel noch 6 Wochen aufbewahrt.
5. Die eingescanten Bilder (Scheck und Einreichungsformular) werden 10 Jahre aufbewahrt.
Bei Großbetragsschecks (GSE-Scheck) ab 6000 Euro von Fremdbanken muss der Scheck noch bei Bundesbank physikalisch vorgelegt werden und der Datensatz wird zur Bundesbank gesendet und diese übernimmt die Verrechnung auf dem Bundesbank-Konto und die Weiterleitung zur Fremdbank.
2006-06-15 04:55:40
·
answer #1
·
answered by emir 4
·
1⤊
0⤋
In diesem Fall bezahlt die Bank die Summe, welche auf dem Scheck genannt ist, nicht direkt aus, sondern schreibt sie dem Konto des Begünstigten (i.d. R. der Scheckeinreicher) gut (verrechnen deshalb, weil die Schecksumme mit dem Kontensaldo verrechnet wird).
2006-06-15 14:34:27
·
answer #2
·
answered by Studentfan 1
·
0⤊
0⤋
Ein Verrechnungsscheck muß erst auf dem Konto Gutgeschrieben sein bevor Das Geld ausgezahlt werden kann....also als Zahlungsmittel ,so nicht zu gebrauchen....nur einen Euro-bzw. Barscheck kann man sich direkt auszahlen lassen.
2006-06-15 11:35:29
·
answer #3
·
answered by Magenta 5
·
0⤊
0⤋