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2 antworten

Die erste Antwort stimmt nicht so ganz. Arbeitserlaubnisse werden in der Schweiz durch den Kanton erteilt, in welchem man zu wohnen beabsichtigt. In der Regel muß der Antrag von dem zukünftigen Arbeitgeber gestellt werden; Ausnahme ist die Anufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Aufgrund der bilateralen Verträge der Schweiz mit den Staaten der EU werden Arbeitserlaubnisse i.d.R. ohne weiteres erteilt.

2006-06-15 07:37:49 · answer #1 · answered by Studentfan 1 · 5 0

Die Arbeitserlaubnis erhält man beim Bundesamt für Migration - BFM.
Adresse:
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
+41 (0)31 325 11 11
E-Mail info@bfm.admin.ch

2006-06-15 04:52:09 · answer #2 · answered by lacy48_12 7 · 0 0

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