Vorerst wurde die heimlich Onlinedurchsung von privaten und geschäftlichen Rechnern vom BGH gekippt. Es sollte legalisiert werden, dass die Behörden heimlich Trojaner und andere Spyware auf fremden PC's platzieren kann, um damit nach verdächtigen Material zu suchen.
Bayern will nun gesetzliche Grundlagen dafür schaffen, dass dieses Horror-Szenario doch Wirklichkeit wird.
Mal angenommen, die schaffen das.
Gilt dann auch dort die Notwehr für den derart angegriffenen User?
Darf ich mich dann mit der gleichen "Verhältnismässigkeit bei Verdacht" zur Wehr setzen?
Kann ich dann also den Angreifer mit gleichen Mitteln wieder vertreiben (Trojaner zur Polizei schicken um zu sehen, ob "vielleicht" die Polizei bei mir Daten gestohlen hat)?
Stehen nicht die Verbreitung und der Einsatz von Trojanern unter Strafe? Wer wird dann verknackt, wenn ich die Polizei wegen der Verbreitung von Trojanern anzeige
2007-02-06
04:08:02
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gefragt von
difficultchild_2005
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