Der Scanner suchte nach offene Ports. Offene Ports bieten Dienste die
auf einem Verbindungsaufbau von außen warten. Also Serverdienste
oder aber auch Messenger wie ICQ oder IM oder P2P Programme.
Oder aber auch Ports die Backdoorprogramme öffnen.
Damit kann ein Angriffspunkt gesucht werden. Deshalb ist ein Portscan immer als Angriff zu werten.
Deine Sicherheitssoftware hat doch richtig reagiert! Mehr als melden geht
nicht. Die Programme hast doch schließlich du selbst gestartet.
Der Fremde weiß jetzt wo dein Rechner offen ist, wo er einen Angriff
ansetzen könnte. An Hand der Portnummer kann man darauf schließen
welcher Dienst hier arbeitet. Mehr erst mal nicht.
Al
2007-02-05 20:54:15
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answer #1
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answered by Al C 4
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das war sicher das bka. verbotenermaßen zwar, aber nicht in jede dienststelle hat sich das urteil des bundesgerichtshofes herum gesprochen.
2007-02-06 04:46:36
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answer #2
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answered by Anonymous
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Heute stand dazu ein Artikel in unserer tageszeitung, das sind Aktionen gesetzlos von der Polizei, BND.
Hier der Artikel :
Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
Karlsruhe (dpa) Die Polizei darf Computer vorerst nicht heimlich über das Internet ausspionieren. Für so genannte Online- Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise (AZ StB 18/06 - Beschluss vom 31. Januar 2007). Bundesinnenministerium und Ermittler fordern nun rasch ein entsprechendes Gesetz; Datenschützer, Rechtsanwälte, Verleger, Journalisten und Oppositionspolitiker warnen dagegen vor dem "gläsernen Bürger". Der Bund will Online-Durchsuchungen vor allem zur Terrorbekämpfung einsetzen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU): "Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online- Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz warnte vor einem Schnellschuss: "Die Online-Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben." Nach Angaben der Bundesanwaltschaft nutzen immer mehr Straftäter das Internet. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Gewerkschaft der Polizei verlangten rasch eine klare Rechtsgrundlage, um schwere Verbrechen wie Kinderpornografie, Terrorismus oder Organisierte Kriminalität bekämpfen zu können. Der BGH war bei der Frage der Internet-Ausspähung bislang uneins: Ein Ermittlungsrichter hatte die Rechtmäßigkeit im Februar 2006 bejaht, ein anderer hatte sie im November verneint. Die Bundesanwaltschaft legte gegen den letzten Beschluss Beschwerde ein. Sie wollte bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung dem Verdächtigen ein speziell zur Ausspähung entwickeltes Computerprogramm zuspielen, um an wichtige Informationen zu kommen. Nach Ansicht des 3. BGH-Strafsenats greift dies erheblich in Grundrechte des Betroffenen ein. "Das Bild der Strafprozessordnung von einer rechtmäßigen Durchsuchung ist dadurch geprägt, dass Ermittlungsbeamte am Ort der Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen offen legen", heißt es in dem Beschluss. Die Online-Durchsuchung sei auch nicht mit der Telefonüberwachung vergleichbar, weil dabei nicht nur die Kommunikation zwischen dem Verdächtigen und einem Dritten überwacht werde. Vielmehr werde eine umfassende Übermittlung der auf dem Zielcomputer gespeicherten Daten an die Ermittler ausgelöst. Der Bundesrechtsanwaltskammer warnte wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die Politik davor, solche Methoden durch eine Gesetzesänderung zu legitimieren. Die heimliche Computer- Durchsuchung sei ein gravierender Eingriff in Persönlichkeits- und Freiheitsrechte sowie in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Online-Durchsuchungen beschädigen aus Schaars Sicht "das Vertrauen in die Sicherheit des Internets".
Montag, 05. Februar 2007 (09:57)
2007-02-06 05:04:27
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answer #3
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answered by Karlchen * 7
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sowas is ganz normal... solche warnmeldungen einfach abschalten!
1. kannste es eh nich verhindern.
2. laufen dir die logfiles voll - plattenplatz wird kleinern
3. nerven die meldungen
mfg
2007-02-06 10:13:34
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answer #4
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answered by Anonymous
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Du hast höchstwahrscheinlich einen Trojaner oder Spyware auf dem Rechner. Lade Dir den Spyboot search und Destroy runter (ist kostenlos) und lass den mal Dein System prüfen.
Mach eine Virenprüfung, wenn Dein Virenschutzprogramm einen Trojaner findet, den er aber nicht löschen kann, findest Du Hilfe und kostenlose Tools zum entfernen des Trojaners unter www.trojannerinfo.de
Viel Erfolg!
2007-02-06 04:48:00
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answer #5
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answered by Anonymous
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