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Die Eigentümer hatten einen Makler mit einem Alleinauftrag zur Veräußerung ihrer Häuser und Grundstücke betraut. Nun konnten sie aber ohne das der Tip vom Makler kam alles an einen Erwerber verkaufen. Schulden sie dennoch dem Makler einen Vermittlungslohn?

2007-12-18 01:18:50 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

7 antworten

Nein, kein Makler kann desn Selbstverkauf verhindern. Schadensersatzansprüche kann er nur stellen, wenn eine solche Vereinbarung i n d i v i d u e l l ausgehandelt wurde, was die wenigsten Makler machen. Das einzige, was er berechnen könnte sind die ihm bisher entstandenen Kosten, die er nachweisen muss.
Also: wie ist der Maklervertrag geschlossen?

2007-12-18 01:49:15 · answer #1 · answered by horsch 6 · 0 0

Laut Makler- und Bauträgerverordnung hat ein Eigentümer grundsätzlich das Recht, an einen eigenen Interessenten zu verkaufen.
Ist es ein qualifizierter Allein-Auftrag, stehen dem Makler
zumindest die nachweislich entstandenen Kosten zu.
Woher wußten die Käufer vom Verkauf der Immobilien?
Wenn der Makler nachweisen kann, dass die Käufer vom
Verkauf durch einen Dritten, dem er ein Angebot unterbreitet hatte, vom Verkauf erfahren haben, ist die Zahlung der Provision fällig.
Mein Tipp:
Eine Einigung mit dem Makler treffen.
Falls das nicht möglich, sofort einen Rechtsanwalt einschalten

2007-12-18 19:25:28 · answer #2 · answered by Annegreat 2 · 1 0

in dem Fall muß der Verkäufer dem Makler eine ausgehandelte Courtage (die steht auch normal im Verkaufsvertrag) bezahlen, da man vorher einen Vertrag gemacht hat.Normale Verträge dauern 3 Monate und die sollte man dem Makler auch zugestehen. Man muß sogar eine Courtage bezahlen wenn nach den 3 Monaten das Haus von einem ehemaligen Interessenten des Maklers gekauft wird. Also aufgepaßt.

2007-12-18 16:06:08 · answer #3 · answered by norabelle 4 · 0 0

Es könnte sein das du leider die Courtage bezahlen muss.
Den es liegt ja ein Auftrag zur Vermittelung vor.

Außer du bist schnell genug und reichst einen "kündigung der Vermittlung" ein.

2007-12-18 10:07:31 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn es ein Alleinauftrag ist, dürfen die Eigentümer zwar frei verkaufen, schulden aber den Vermittlungslohn trotzdem - das steht garantiert auch so im Maklervertrag!

Versucht Euch doch mit dem Makler zu einigen, vielleicht ist er mit einer Kostenübernahme und der Hälfte des Honorars einverstanden? Wenn nicht, besser einen Anwalt beiziehen - vielleicht hat der Makler unsaubere Formulierungen drin oder sonstwas, wo Ihr rauskommen könnt.

2007-12-18 10:02:10 · answer #5 · answered by swissnick 7 · 0 0

Wenn er einen Exclusiv-vertrag abgeschlossen hat muss er Maklerprovision bezahlen.

2007-12-18 09:40:54 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 1

Wenn es ein Exclusivermittlungsvertrag war, kommt das auf den genauen Vertrag an.
Ansonsten wäre es das gleiche, als wenn mehrere Makler beauftragt worden wären.
Da bekommt nur der Gage bzw. Provision, der den Verkauf vermittelt hat.

2007-12-18 09:25:01 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 1

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