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Mein leiblicher Vater hat kurz nach meiner Geburt die Vaterschaft anerkannt (Abstammungsurkunde). Habe aber seit über 40 Jahren keinen Kontakt zu ihm. Habe jetzt versucht zum ihm Verbindung aufzunehmen, nachdem ich ihn ausfindig gemacht habe. Er aber wünscht keinen Kontakt zu mir.

Wie seiht es nun aus, falls er mal stirbt?
Was erbe ich bzw. steht mir da ein Pflichteil zu?
Was ist, falls er "nur" Schulden hat? "Erbe" ich die auch?

Ob es ein Testament gibt, weiß ich nicht. Falls ja, kann es auch sein, dass ich darin nicht erwähnt bin.

2007-12-06 06:15:28 · 9 antworten · gefragt von silverbird1965 3 in Freunde & Familie Familie

9 antworten

Ja, Du erbst auch alle Schulden. Hast aber die Möglichkeit das Testament anzufechten und nicht anzunehmen. Du solltest aber zu Deinem Vater bei Lebzeiten Kontakt aufnehmen, Weihnachten wäre eine gute Gelegenheit dazu. Bring' ihm einfach einen Kuchen vorbei! (oder Weihnachtsstollen, Lebkuchen und Elissenkuchen für EUR 10-EUR 20,-).

2007-12-06 06:24:24 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 2

ja grins leider ist das nun mal so .Wer erben will ,kann auch Schulden erben,aber das ist bei weitem noch nicht alles!!Wenn du das Erbe annimmst dann musst du dich auch an die Kosten für die Beerdigung beleidigen,die Wohnungsaluflosung oder auch die Heim Kosten die auf dich zu kommen.Leider erbt man nicht immer nur das dicke Geld.Aber eins steht fest ein drittel steht dir Gerichtlich zu und du musst sie dann versteuern,aber alles andere kann dein Vater dir verweigern da ihr ja auch kein Kontakt hattet.Also man kann schon erkennen das auch du keinen Interesse an deinen Vater hast sondern nur an sein Erbe.Egal ob es ein Testament gibt oder nicht ,du bekommst nur ein Drittel.wenn er Tot ist wird automatisch nach Nachkommen gesucht und du existierst ja.Du wirst dann auch angeschrieben und wirst zu einem Termin hin bestellt.Wenn es keine Schulden geben wird heißt das aber noch lange nichts denn auch Altschulden oder neue können später erst auftreten und dann wirst auch du zur Kasse gebeten.Recht muss Recht bleiben oder?

2007-12-07 04:19:37 · answer #2 · answered by Kaffetante 5 · 1 0

Hy

Da er die Vaterschaft anerkannt hat, wirst du erben. Ist aber nicht klar viel, denn er kann natürlich im Testament hinterlegt haben, das du nur den Pflichtteil erben sollst. Ansonsten solltest du dein ganzer teil erben, wenn deine Eltern nicht verheiratet sind. sonst sieht das ganze nochmals anders aus. Denn dann wird deine Mutter noch erben und nicht du.

Schulden erbst du auch, aber du hast noch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, wenn du vornherein weist, der hat ja nur Schulden.

2007-12-06 20:56:34 · answer #3 · answered by katjas1987 2 · 1 0

So wie du das schreibst, nehme ich an, dass deine Mutter mit dem Kindsvater nicht verheiratet war.

Die Erbschaftsreglungen in den neuen Bundesländern und den alten sind dabei verschieden.

Das kommt darauf an, wann du geboren bist.
Bist du vor dem 01.07.1949 geboren, dann hast du in den alten Bundesländern keinen gesetzlichen Erbanspruch.
Du giltst nach der Beendigung der Alimentezahlung als nicht mehr verwandt mit deinem Vater, so merkwürdig das auch klingen mag. Die Anerkennung hat damit nicht zu tun, denn nur mit Anerkennung - auch Alimente.
Bist du nach dem 01.07.1949 geboren, besteht ein Erbersatzanspruch (Erbausgleich).

In den neuen Bundesländern gibt es diese Sonderreglung nicht. Du bist erbberechtigt.
Bis zum 03.10.1990 galten diese Reglungen.

Seit dem 31.03.1998 gibt es den Erbersatzanspruch für nichteheliche Kinder nicht mehr. Sie sind ehelichen vollkommen gleichgestellt.
Falls du erbberechtigt bist, kannst du deinen Erbanspruch bis zu 3 Jahren nach der Todesmittteilung einfordern.
Falls Schulden vorhanden sind, und du erbberechtigt bist, erbst du die selbstverständlich mit.
Dabei gibt es andere Reglungen. s.o.

2007-12-06 20:39:33 · answer #4 · answered by mytilena 7 · 1 0

Kami-Katzes Antwort ist korrekt wenn Du erben willst.

Wenn Du nicht erben willst, ist die Sachlage etwas kürzer, denn dann hast Du nur ganz kurz Zeit (unter 3 Monate, weiß aber mit Sicherheit nicht, wieviele Wochen es sind) um das Erbe abzulehen, denn sonst bist Du automatischer Erbe. Gerechnet wird von dem Zeitpunkt an, wo Du Kenntnis von seinem Tod bekommen hast. Da gehst Du dann einfach zu Deinem zuständigen Amtsgericht und läßt niederschreiben, daß Du von jeglichem Erbe Abstand nimmst.

Die Anregungen zwecks "Versöhnung" sind allesamt sehr lieb gemeint, aber für Dich gilt ja leider : Wer nicht will, der hat schon. Es tut zwar weh, wird aber auch sein Gutes haben. Mußt es einfach unter diesem blöden Aspekt betrachten. Es ist nicht immer Blut dicker als Wasser.

Alles Gute !

2007-12-06 09:51:17 · answer #5 · answered by newflowerlady 3 · 1 0

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, sollte das auch offiziell registriert sein. Im Zweifelsfall kannst Du mal bei der Wohngemeinde des Vaters anfragen, ob da bekannt ist, dass Du leibliches Kind bist. Ansonsten sollen die das mal zur Kenntnis nehmen...

Als Kind hast Du einen Pflichtteil zu Gute - Du kannst aber das Erbe ausschlagen, wenn mehr Schulden als Vermögensteile da sind.

2007-12-06 06:46:51 · answer #6 · answered by swissnick 7 · 1 0

Falls dein Vater einmal sterben sollte...es ein Testament gibt, in dem du nicht erwähnt bist, kannst du als anerkanntes Kind dein Pflichtteil streitig machen. Dieser Pflichtteil fällt in Abhängigkeit zu der Anzahl sonstiger leiblicher Kinder deines Vaters ab. Wenn er Schulden hinterlassen sollte, kannst du das Erbe ablehnen. Deine Gedanken kann ich nur deshalb nachvollziehen, weil dein Vater den Kontakt ablehnt, ansonsten fände ich es dreist ueber das Erbe vor dem Ableben nachzudenken!

2007-12-06 06:25:27 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

dein Pflichtteil steht dir auf alle Fälle zu und außerdem werden jetzt ja alle kinder egal ob man mit dem Partner verheiratet war oder nicht "gleich" behandelt.

Der Vater meiner beiden Söhne (13 und 6 Jahre) starb leider letztes Jahr.
Du hast nach Bekanntwerden des Todes 6 Wochen Zeit anzunehmen oder auszuschlagen.

Hast du das Erbe angenommen und stellst fest das er hoch verschuldet war kannst du immer noch im nachhinein ausschlagen,das haben wir auch so gemacht.

Aber ich würde auf jeden Fall den Kontakt zu ihm suchen,kein Mensch kann so hart sein und sein eigen Fleisch und Blut nicht sehen wollen,vielleicht hat er Schuldgefühle oder schämt sich??

2007-12-14 02:02:22 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf einen Pflichtteil.
Den musst Du dann aber gegenüber anderen Erben geltend machen.
Ab Todeszeitpunkt hast Du für dieses Einspruchsrecht 3 Jahre Zeit.

2007-12-06 06:46:17 · answer #9 · answered by ? 5 · 0 0

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