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Kann ich Ihn wegen nötigung anzeigen,weil er meint er könne in die Wohnung?

2007-11-30 12:54:02 · 11 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Etikette

11 antworten

Ein Gerichtsvollzieher wird in seiner amtlichen Funktion Dir vorerst immer mal einen DIN A4 Zettel in Deinen Briefkasten stecken und zum reagieren bzw. klären einen Termin setzen.
Wenn Du schon Ängste zwecks Pfändung ausstehst, dann hast Du diese Post anscheinend auch erhalten. Setz Dich umgehend mit der GEZ in Verbindung - die sind nicht ganz so ekelhaft wie man meint - und vereinbare eine Ratenzahlung. Wird zu 99 % bewilligt. Und dann informiere ihn während seiner Sprechzeiten und er gibt Dir garantiert eine Verlängerung, denn Deine Bitte um Raten wird ihm dann von der GEZ übermittelt. Er darf keinerlei Ratenvereinbarungen treffen.

Nochmals eine Lanze für die GVZ's - wenn man offen und ehrlich mit ihnen umgeht, können diese einem mehr helfen, als eine ganze Kanzlei von Anwälten. In seiner amtlichen Funktion für die GEZ ist mit einem solchen Herren für mich eine der wichtigsten Freundschaften meines Lebens entstanden. Unsere Freundschaft ist beim Amtgericht hinterlegt und dokumentiert, denn in der amtlichen Funktion ist diesen ein freundschaftlicher oder geschäftlicher Kontakt mit Schuldnern untersagt.

2007-12-01 01:00:12 · answer #1 · answered by newflowerlady 3 · 1 0

Der Gerichtsvollzieher hat den Auftrag, ein bestehendes Urteil zu vollstrecken, wenn eine Forderung vor einem Gericht verhandelt und als rechtmässig erkannt wurde. Sonst kann er gar nicht tätig werden.

Deine Einsprüche hättest du im Gerichtsverfahren geltend machen können. Das hast du entweder versäumt, oder sie wurden vom Richter nicht anerkannt. Auch wirst du bereits viele Mahnungen ignoriert haben, sonst käme er auch nicht.

Wenn du ihn nicht in die Wohnung lässt, wird er sie öffnen - unter Hinzuziehung eines Schlossers und der Polizei als Zeugen und zum Schutz.

Dazu hat er von einem Richter einen vollstreckbaren Titel. Tätliche Gegenwehr gegen einen Gerichtsvollzieher als ausführendes Organ der Justiz wird dich erneut vor Gericht bringen.

2007-11-30 13:14:44 · answer #2 · answered by Anonymous · 7 0

Die GEZ hat eine Forderung an Dich, die nicht beglichen wurde. Diese durchläuft bei Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren, an dessen Ende Du nun angelangt bist: Die Zwangsvollstreckung.
Nicht die GEZ hat Dir den Gerichtsvollzieher geschickt, sondern das Amtsgericht. Und er meint nicht nur, dass er in die Wohnung kann, er darf. Bei Verweigerung darf er sogar die Tür aufbrechen lassen.

LG

2007-11-30 18:13:14 · answer #3 · answered by Zed Yago 7 · 5 0

ja, sicher kann er das, aber das wird er nr sehr ungern machen,- meisens ist es möglich, sich mit dem mann zu unterhalten! diemeisten gerichts-v sind recht zugänlich und Deine altn FS wir er schon nicht pfänden, den de bring nicht mal die vollsteckungskoste rein. setz' Dich lieber mit demmann ins benehmen, der hat nämlich eine menge rechte und kann Dir ds leben auch schwermachen, wenn er will; will er aber gewöhnlich nicht!

2007-11-30 14:08:28 · answer #4 · answered by Gerhard S 5 · 3 0

Die Antworten vor mir sagen ja schon alles aus.Wenn der Gerichtsvollzieher schon zu dir kommt muß vorher ja einiges an Schriftverkehr zwischen dir und der Gez und später zwischen dir und Gericht gelaufen sein.Die Reihenfolge ist im Normalfall:1.Zahlungserinnerung ,2.Mahnung, 3.Zweite Mahnung,4.Mahnbescheid vom Gericht,5.Vollstreckungs-
bescheid vom Gericht.
Wenn du auf das alles nicht reagiert hast kommt er.Und ja-du mußt ihn in die Wohnung lassen.Wenn nicht kann er sie Zwangsöffnen lassen.Das Recht hat er.Und weißt du was...Er kann sogar Geld von deinem Konto abheben wenn er will.Das nennt man dann Kontopfändung.Da kuckst du ..was..

2007-11-30 15:43:45 · answer #5 · answered by Thomas K 5 · 4 2

Darf er! Entweder zahlen oder Pfaendung; die GEZ fackelt da nicht lange. Um eine Vollstreckung (des offensichtlich berreits erfolgten Urteiles, denn sonst kaeme er ja nicht, der gute Mann) dieser Art zu vermeiden, kannst Du mit der GEZ Ratenzahlungen vereinbaren. Schriftlich, selbstverstaendlich. Die leiten dann die Vereinbarung an den Gerichtsvollzieher wieter. Aber wenn Du nicht zahlst, kommt er wieder!

2007-11-30 15:37:28 · answer #6 · answered by aeneas 7 · 2 0

Ja,er darf.Du bist verpflichtet ihn in deine Wohnung zu lassen.
Im uebrigen hast du sehr lange vesaeumt dich um diese Angelegenheit zu kuemmern,denn sonst kaeme er ueberhaupt nicht.Nicht alles kann man in deutschland ignorieren!

2007-11-30 14:02:46 · answer #7 · answered by juergen k 3 · 4 2

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, ist alles zu spaet. Sie sind vom Gesetzgeber abgesichert und das war's dann wohl.

2007-11-30 13:17:05 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

Der Gerichtsvollzieher darf im Auftrag des Gerichts in deine Wohnung.

Sonst nicht.

Das ganze Geblubber, das hier schon steht, solltest du mit Vorsicht genießen.

Also:

Wenn der Gerichtsvollzieher ein Gerichtsurteil hat (daher sein Name) dann darf er rein.

Sonst nicht.

Die Typen von der GEZ lassen sich die unglaublichsten Geschichten einfallen.

Wenn du im Zweifel bist, dann lass dich von einem Rechtsanwalt beraten und nicht in Yahoo Clever - schließlich gehts um deinen A***

2007-11-30 20:07:15 · answer #9 · answered by Franz C 3 · 0 0

Er darf pfänden, wenn du die GEZ nicht bezahlt hast.

Anne

2007-11-30 22:28:56 · answer #10 · answered by Anne 7 · 0 1

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