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Als wir in Zürich an einem Meeting waren, habe ich mit meiner Sekretärin geschlafen...Ist das strafbar, weil es während der Arbeitszeit war?

2007-11-27 08:13:12 · 25 antworten · gefragt von Chef_Koch 1 in Ausgehen Schweiz Zürich

Ich bin Abteilungsleiter der Firma. Genau, weil ich leider nicht so gut Formulieren und Schreiben kann, habe ich eine Sekretärin... und nein, es war nicht auf dem Konferenztisch...:D

2007-11-27 08:26:25 · update #1

25 antworten

Es ist nicht strafbar. Damit wäre die Frage beantwortet. Es wäre allerdings gut wenn es keiner von den Kollegen auf dem Meeting mitbekommen hat, das ihr was am laufen habt. Sollte es auch in Zukunft nicht. Es sei denn es entwickelt sich eine Beziehung draus. Ansonsten solltest du es dir überlegen wie es weitergehen soll, nicht das es sich auf die Arbeit von euch beiden auswirkt oder sie dir evtl. ein Problem draus macht (sexuelle Belästigung).

2007-11-27 08:37:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 1

Na ja bei anderen wird ja nun auch bald der Mittagsschlaf eingeführt.

Ich glaube nicht, daß das strafbar ist und wenn es deine Frau erfahren sollte, dann wird sie sich wohl eher mit einem harten Gegenstand strafbar machen. Im Besten Falle bist du gar nicht erst verheiratet.

Ansonsten häng die drei Minuten doch einfach an die Arbeitszeit hinten dran, wenn das mal wieder passieren sollte.

2007-11-27 16:21:26 · answer #2 · answered by blacksonja72 6 · 2 1

nächstes mal laß dich von Gewerkschaftsfunktionären vertreten .... auch nach meeting

2007-11-27 16:17:11 · answer #3 · answered by Bengel 6 · 2 1

Bitte um die Aussage der Sekretärin darüber,
an ihr liegt es, ob die Angelegenheit gerichtsanhängig wird oder nicht.

2007-11-28 12:32:08 · answer #4 · answered by old guy 6 · 0 0

Also i glab strafbar wäre es nur wenn sie no minderjährig war. Aber i find des sollte man nit machen, aber des bleibt jeden sich selbst überlassen.

lg

2007-11-28 09:52:38 · answer #5 · answered by anna (16) 2 · 0 0

hm nein wenn dabei nichts kaputt gegangen ist xD

2007-11-28 08:00:58 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

war doch auch ´ne art von arbeit, grins..
nee, wenn du sie nicht vergewaltigt hast, ist das in ordnung...

2007-11-27 16:23:30 · answer #7 · answered by savage 7 · 1 1

nicht, wenn sie über 18 ist

aber sei nett zu ihr, sie könnte dich wegen Vergewaltigung bzw. Unzucht mit Abhängigen (wenn du ihr Arbeitgeber bist) verklagen

2007-11-27 16:21:44 · answer #8 · answered by erhardgr 7 · 1 1

Wer schläft der sündigt nicht

Abteilungsleiter, so, so und das Deutsch ? etwa bei VW?

will ja keine Namen nennen.
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2007-11-27 16:18:53 · answer #9 · answered by Karlchen * 7 · 1 1

was hast du den fürn stundenlohn?

2007-11-27 16:16:41 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

Auf jeden Fall war es dumm, wenn sie nicht Deine Ehefrau ist.

2007-11-27 16:16:23 · answer #11 · answered by ? 4 · 1 1

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