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Der einbau der Küche würde auf meinen Wunsch erfolgen

2007-11-23 05:18:50 · 5 antworten · gefragt von c4586zbv 1 in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

5 antworten

Da hat der Vermieter vollkommen recht,
so eine Küche kostet schließlich nicht wenig Geld.

2007-11-23 05:29:42 · answer #1 · answered by Anonymous · 4 1

Bei einem Mietvertrag darf man höchstens 4 JAhre auf eine Kündigung verzichten. Andere Fristverträge gibt es an für sicht nicht mehr. In besonderen Fällen jedoch sind ausnahmen möglich (zB wegen Umbau)

2007-11-24 03:01:20 · answer #2 · answered by Sprendlinger 7 · 4 0

Wenn Du dafür keine Mehr-Miete bezahlst, klingt das wie ein faires Angebot.

Allerdings wäre es vernünftig von Dir, eine Art Ausstiegsklausel zu vereinbaren. Dass Du z.B. früher kündigen kannst, aber dann einen Anteil an der Küche rückwirkend übernimmst - d.h. nach 2,5 Jahren noch die Hälfte.

2007-11-23 16:02:20 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 3 0

was denn 5 jahre...... bezahlen? oder garantie? oder saftflaschennachfüllpaket? wie jetzt? erzähl bitte mehr.

;-)))

2007-11-23 13:29:00 · answer #4 · answered by Mimi 7 · 1 1

Das gehört in die Rubrik Spaßfragen.

2007-11-23 13:57:42 · answer #5 · answered by Pinoccio 4 · 1 2

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