ich habe nach einzug in meiner neuen wohnung 2beagle zugelegt nun ist mein problem das ich mein vermieter nicht mitgeteilt habe das ich 2hunde im haushalt führe! im mietsvertrag steht drin das ich eine zustimmung vom vermieter brauche um die hunde in meinen haushalt zu führen ! aber mein nachtbar hat 2grosse hunde und ist mit ihnen in einer wohnung eingezogen ohne den vermieter zu benachrichtigen! da sagt der vermieter nix und mir spricht er ne mündliche kündigung aus wenn ich meine hunde nicht abschaffe!was sagt ihr dazu????
2007-11-22
05:45:09
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28 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Tiere
➔ Hunde
WIR HABEN UNTERSCHRIETEM IM HAUS GESAMMELT WIR HABEN DIE MEHRHEIT DAS DIE HUNDE BLEIBEN KÖNNEN IM HAUS !UND JA WIR HABEN DEN MIETSVERTRAG GELESEN ; ES KANN AUCH MAL WAS DAZWISCHEN KOMMEN DAS MAN DAS GLATT VERGESSEN HAT BEI DEM VERMIETER NACHZUFRAGEN.......... ES SIND GENERELL KEINE HAUSTIERE VERBOTEN EINIGE MÜSSEN DA MAL RICHTIG LESEN BEVOR SE HIER WAS ANTWORTEN!!!!
2007-11-23
22:01:46 ·
update #1
BEVOR IKS VERGESSEN MEINE HUNDE WERDEN DENOCH NICHT ABGESCHAFFT !!!!
2007-11-23
22:03:44 ·
update #2
BGH: Vermieter dürfen Tierhaltung nicht pauschal verbieten
Vermieter dürfen die Haltung von Tieren in der Mietwohnung nicht pauschal verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Eine entsprechende Mietvertragsklausel wurde jetzt für unwirksam erklärt. Nach der beanstandeten Klausel bedurfte «jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, der Zustimmung des Vermieters
2007-11-23
22:05:28 ·
update #3
Wer die Zustimmung nicht vorher eingeholt hat, kann von einem Haltungsverbot ausgehen. - Selbst wenn eine solche erteilt worden ist, kann diese JEDERZEIT widerrufen werden.
2007-11-22 05:50:09
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answer #1
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answered by Anonymous
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Pech gehabt. "Aber der andere hat..." ist Kindergartenverhalten und der Vermieter völlig im Recht. Eine mündliche Kündigung funktioniert übrigens nicht. Ich würde versuchen, mit dem Vermieter zu reden und ihn umzustimmen. Der Vermieter muss Hunden zustimmen, ganz einfach. Du hast es gewusst und Dich nicht daran gehalten - jetzt musst Du mit den Konsequenzen leben.
2007-11-22 13:50:14
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answer #2
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answered by lajoliemara 4
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Sein Haus - Seine Regeln. Wenn im Mietsvertrag steht, dass du seine Zustimmung brauchst, dann hättest du dir diese vorher holen müssen! Und wenn er sagt nein, dann nein.
2007-11-22 13:51:19
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answer #3
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answered by intellexi 3
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Der Vermieter hat Recht und das habt Ihr beide sogar schriftlich vereinbart! Hier hilft tatsächlich nur ein Gespräch, manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder!! Ich drücke Dir und Deinen Hunden die Daumen!!
2007-11-23 04:22:47
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answer #4
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answered by peter0pf9 2
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Das Halten üblicher Haustiere (Hund/Katze) zählt zum typischen Wohngebrauch. Dies gilt auch für das Wohnen in einer Mietwohnung. AG Dortmund , v. 21.06.89, Az.: 119 C 110/89
Es gibt inzwischen neuere Urteile, die besagen, dass man sehr wohl in einer Mietwohnung Hunde oder Katzen halten darf. Allerdings dürfen sie nicht gefährlich sein oder die Wohnung unzumutbar "zerstören" ...
2007-11-22 13:53:23
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answer #5
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answered by Anonymous
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In Deinem Mietvertrag ist die Haltung von Hunden ganz klar geregelt. Auch wenn Dein Nachbar schon 2 Hunde besitzt, entbindet Dich das nicht von der Pflicht, vor der Anschaffung eine Genehmigung des Vermieters einzuholen. Rechtlich gesehen kann er von Dir die Abschaffung der Hunde verlangen. Auch wenn dies als Ungleichbehandlung aussieht, vertreten Gerichte da unterschiedliche Auffassungen und es kommt immer auf den Einzelfall selbst an. Auf jeden Fall würde ich versuchen, mit dem Vermieter ruhig über die Sache zu reden und ihm vorzuschlagen, dass er doch erst einmal abwartet , ob es Probleme mit den Hunden gibt oder nicht. Entweder gibt er Dir eine vorläufige Genehmigung, dann aber bitte schriftlich oder er mahnt Dich ab, dies muss er ebenso schriftlich machen. Außerdem würde ich Dir raten, eine Beratung vom Anwalt in Anspruch zu nehmen.
2007-11-23 08:53:47
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answer #6
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answered by melody 1
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Hm...also leider hat dein Vermierter das Recht das zu tun. Wenn im Mietvertrag steht, daß du es mit ihm absprechen sollst, hättest du das auch tun müssen. Ganz egal was dein Nachbar tut - Menschen sind unterschiedlich, und so auch Eure beiden Vermieter.
Ich weiß nicht ob dein Vermieter dir jetzt nur "droht" weil er sauer darüber ist, daß du dir über seinen Kopf hinweg gleich zwei Hunde angeschafft hast oder ob er wirklich keine Hunde in seiner Wohnung haben möchte. Vielleicht läßt er nochmals mit sich reden, wenn du ihm erklärst, daß du ihn nicht hintergehen wolltest etc....Ob das ein Auflösungsgrund des Mietverhältnisses ist weiß ich leider nicht, kann es mir aber vorstellen. Evtl. läßt du dich bei einem Anwalt beraten.
Ich hoffe das Beste für Euch. Ich hoffe dennoch, du entscheidest dich im Notfall für die Hunde - die können nichts für dein Handeln. Lg Sonja/Hunde
2007-11-23 07:15:08
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answer #7
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answered by Sonja 2
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Du bist sicher erwachsen und weißt, was es bedeutet, wenn du Verträge unterschreibst.
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass menschen sich so
einfach mir nichts, dir nichts Tiere ins Haus holen, ohne vorher
vorher darüber nach zudenken oder wie in deinem Fall, eben
die Einwilligung des Vermieters einzuholen.
Das geht natürlich alles zu Lasten der Tiere und hat mit Tierliebe nicht viel zu tun!
Ich wünsch dir und deinen Doggies trotzdem alles Gute!!
2007-11-23 06:07:52
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answer #8
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answered by willi e 4
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hallo !wenn das im mietvertrag drin steht das du seine zustimmung brauchst dann ist er leider im recht ,nur mündliche kündigung zählt nicht ,damit kommt er nicht durch .stören deine hunde denn die anderen narbarn ?hole dir doch unterschriften von den narbarn ,im falle das du dich gut mit ihnen verstehst ??wenn es nicht anderes geht suche dir doch eine neue bleibe !ich wünsche dir viel glück !
2007-11-25 14:43:13
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answer #9
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answered by dream36greven 3
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ich hatte das selbe Problem, habe meine Vermieter auch nicht mitgeteilt das ich einen Hund habe. Als ich dieses dann machte war es schon zu spät, ich hätte mir die Zustimmung vor der beschaffung des Hundes besorgen müßen. Und die Zustimmung gilt nur fur den Hund der was die Zustimmung erhalten hat, also nach den Ableben der Hundes zuerst wieder eine Zustimmung besorgen, und dann den Hund..
Aber du kannst moch eins machen, sagen das du die Hunde auf Besuch hattest, 3 Monate sind da erlaubt, und dann hat der Besitzer sie nicht mehr abgeholt, und du würdest sie gerne behalten. Würde ich probieren wenn es zeitlich noch geht. Und mündlich geht eh nichts, ist unintressant. Alles schriftlich machen, genauso wie der Antrag auf Zustimmung.
Hoffe doch das es klappt, ich bin ausgezogen und habe mir eine Wohnung gekauft, da ich nirgens eine Whg mit Hund bekommen habe. Aber das ist jetzt auch nicht schlecht,beräue nichts.
2007-11-24 20:14:14
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answer #10
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answered by Anonymous
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