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Ich lebe getrennt mein Mann zahlt trotz Anspruch keinen Unterhalt. Habe laufende Kosten daher vom gemeinsamen Konto abbuchen lassen. Dieses hat er mir nun sperren lassen. Kann er das trotz es ein gemeinsames Konto ist?

2007-11-13 21:43:24 · 10 antworten · gefragt von Simba 1 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

10 antworten

Hallo !

Normalerweise ist ein gemeinsames Konto nach der Trennung aufzulösen und anteilsmäßig aufzuteilen. Also ich glaube nicht, daß er es einfach so sperren lassen kann.

Infos findest Du hier :

http://www.anwalt-scheidung-online.de/bankkonten_verfuegungsberechtigung.php

http://www.meisterernst.de/familienrecht/coenen-trennung-konto.html

http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3642&key=standard_document_1054348&seite=5

http://www.jg.spoe.at/Multimediaarchiv/Folder/zuRecht.pdf

http://www.help.gv.at/Content.Node/58/Seite.580004.html

http://www.help.gv.at/Content.Node/58/Seite.580000.html

Liebe Grüße

2007-11-13 22:10:40 · answer #1 · answered by birgit h 4 · 0 0

Das funktioniert in D nicht, bei der BaFin sind alle unter deinen Namen vorhandenen Konten registriert. Ein Schufa-Freies Giro-Konto kannst Du nur in A eröffnen, müsstes aber dort persönlich zur Beantragung und Einrichtung hinfahren. @ (mein Namensvetter) HANS .... ..... Ein P-Konto kostet rapid bei allen Banken, 5 € zuzüglich den normalen Kontoführungsgebühren.... nix mit umsonst!!!

2017-01-05 11:18:50 · answer #2 · answered by solem 3 · 0 0

ja das geht. mußte mein verlobter leider bei der noch-frau auch machen, weil sie immer am monatsanfang das konto leer geräumt hat. einfach der bank die sachlage erklären und sagen, daß der partner nicht zur unterschrift bereit ist. und schon ist das konto gesperrt. wenn dir dein noch-mann kein unterhalt zahlt, mußt du mal zum anwalt

2007-11-15 09:27:17 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

nein wenn beide konteninhaber sind, macht die BANK sich strafbar , dein mann hat deine unterschrift gefälscht evtl. gehe zum amt und beantrage hilfe dann werden sie von ihm alles einfordern an unterlagen , als erstes würde ich bei der bank auf der matte stehen, wenn beide kontoinhaber sind und da auf den tisch hauen.

2007-11-13 22:43:40 · answer #4 · answered by Merce2010 6 · 0 0

Wenn das Konto auf euch beide lautet und ihr beide den Vertrag unterschrieben hat, darf er das Konto nicht ohne deine Zustimmung sperren bzw. auf sich übertragen lassen.

Du solltest in diesem Fall bei der Bank Widerspruch einlegen und die Sperrung aufheben lassen.

Hat nur dein Mann unterschrieben, dann darf auch nur er das Konto sperren und wäre somit im Recht.

Allerdings muss er dir den gesetzlichen Unterhalt zahlen, der dir zusteht. Dafür gibt es Anwälte.

2007-11-13 22:31:47 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

das war bei mir ähnlich.
ich glaube es kommt auch darauf an, ob das konto auf beide namen gelaufen ist z.b. klaus und maria müller oder ob
es nur auf den namen des mannes gelaufen ist. wenn ja, kann er es auch sperren lassen.

2007-11-13 22:09:25 · answer #6 · answered by Holger D 2 · 0 0

Das ist ein bisschen kompliziert, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, so ein Konto zu führen. Bei gemeinsamer Verfügungsberechtigung kann dein Mann eigentlich gar nichts alleine veranlassen.

Was dein Mann genau gemacht hat, schreibst du leider nicht, aber bei vereinbarter Einzelverfügungsberechtigung, eigentlich der Normalfall, kann er dich schon ganz schön ärgern, indem er z.B. deine EC-Karte sperren lässt oder Lastschriften zurückgibt. Dir aber jeden Zugriff auf das Konto verweigern kann er nicht, da du ja einer der Kontoinhaber bist.

2007-11-13 22:07:32 · answer #7 · answered by schleich_er 6 · 0 0

Hallo,

das Thema hatten wir schon vor drei Tagen in anderer Variante.
Im Grundsatz gilt, daß ein Alleinverfügungsberechtigter (jeder der alleine unterschreiben darf), alle Finanztransaktionen vornehmen, sowie das Konto sperren, auflösen etc kann.

Sammelberechtigungen gibt es normalerweise nur in der Wirtschaft ( Vier Augen Prinzip). Für Privatkonten ist das unüblich.

Gruß

Tom

2007-11-13 22:05:33 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

wenn es euer gemeinsames konto ist, ihr es mit euren beiden unterschriften zusammen eröffnet habt, geht es nicht, dass bestimmte kontoaktionen durch nur einen vorgenommen wird. wenn er allein kontoinhaber ist und du "nur" zugriff gewährt bekommen hast, kann er mit dem konto tun und lassen, was er will.

2007-11-13 21:54:45 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

wenn 2 unterschriften nötig sind, dann nicht.

2007-11-13 21:50:34 · answer #10 · answered by ? 3 · 0 0

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