Natürlich....wenn Du die Hausaufgaben dort vergesen hast..aber ..laß dich besser nicht erwischen!Dann" ist sowieso alles erlaubt...
2007-11-09 11:06:56
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answer #1
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answered by Anonymous
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In welcher Utopie lebst du? Einbruch gleichgültig wo, ist strafbar - seltsam dämliche Frage!
2007-11-09 19:12:01
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answer #2
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answered by Dr. House 4
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Bei dieser Frage bezweifle ich, dass Du überhaupt
auf eine Schule gehst.
2007-11-09 19:07:37
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answer #3
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answered by Martin Fulliee 3
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warum willst du denn einbrechen? die meisten wollen eher ausbrechen...
2007-11-09 19:30:51
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answer #4
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answered by savage 7
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mit der idee, blanko- zeugnisse rauszuholen, diese zu fälschen und da wir ja gerade mal drin sind, können wir dem direktor gleich noch einen haufen auf seinen schreibtisch setzen.
nein, das ist definitiv nicht erlaubt.
weil das unter " besonders schweren diebstahl" fallen würde.
und kann mit 3 mon. - 10 j. bestraft werden.
hast du aber noch die zeugnisse gefälscht, käme noch die urkundenfälschung hinzu. welche mit - 5 jahre, oder geldbusse zu buche schlagen würde. der kackhauen, käme bei der schwere, dieser beiden sachen, nicht zur sprache, die "sachbeschädigung" oder "groben unfug" würde eingestellt, wegen "geringfügigkeit".
es würde aber einen strafzusammenzug geben, wobei immer ein rabatt raus kommt, in deinen sinne, würde heissen, vorausgesetzt du bist noch nicht strafrechtlich in erscheinung getreten, 6-9 monate auf bewährung. das gericht könnte aber argumentieren, eben weil du vorher noch nie in erscheinung getreten warst und gleich als erstes ein "schweren" diebstahl begehst, du über ein erhebliches potential an krimineller energie verfügst, die entsprechend geahndet bzw. ausgebremst gehört und geben dir u.u. 18-24 mon. ohne bewährung. hat man dir dann noch einen pflichtverteider zugeordnet, der zwar ahnung vom wald und wiesenrecht hat, aber null vom strafrecht, kannst du noch mit bonus rechnen.
daher, traue niemals einen pflichtverteidiger. die kriegen ihre fälle immer vom richter zugewiesen und die richter haben ganz gerne eine ruhige verhandlung, ohne komplikationen, wollen schnell ins wochenende ect. ect. da haben sie kein bock auf verteidiger, die noch irgendwelche anträge stellen und lange plädoyers halten.
2007-11-09 19:29:11
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answer #5
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answered by Anonymous
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Nur wenn Du ein paar gut geplante Bankeinbrüche bereits mit erfolg(nachweislich) hinter dich gebracht hast und dabei nicht erwischt wurdest!
2007-11-09 19:25:04
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answer #6
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answered by Anonymous
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Es ist NIRGENDWO erlaubt, einzubrechen. - Nichtmal in eine Schule :)! Das ist schlicht und ergreifend ein krimineller Akt.
2007-11-09 19:18:15
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answer #7
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answered by aeneas 7
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Einbruch ist strafrechtlich ein schwerer Diebstahl mit gravierenden Folgen für dich. Du willst doch sicher nicht nur hinein, um dich zu wärmen oder? Fals ja, wäre es immerhin noch ein Hausfriedensbruch. Überleg es dir also gut!
2007-11-11 15:44:03
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answer #8
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answered by Dieter W 2
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Aber ja, und wenn du nichts passendes findest darfst du dich beim Schulleiter beschweren.
2007-11-10 10:51:48
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answer #9
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answered by Sir Dieselknecht 6
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ein "Einbruch" ist verboten,wenn dich die Polizei erwischt oder der Direktor dann bist du erledigt!!
2007-11-10 07:42:06
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answer #10
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answered by Anonymous
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