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Ich habe 1974 geheiratet, hatte alle Papiere in Ordnung,auch meine Abstammungsurkunde.Meine Frau ist vor zehn Jahren gestorben.Jetzt möchte ich wieder Heiraten,der Standesbeamte sagte mir ,ich müsste eine neue Abstammungsurkunde mit neuesten Datum vorlegen.Die alte Urkunde hatte ich bei. Was soll der Quatsch? Ich stamme immer noch von den Gleichen ab und das wird sich auch nach Jahren nicht ändern. Frage : Ist das nicht nur Geldmacherei oder wer kann mir den Unterschied erklären.

2007-11-05 23:32:32 · 8 antworten · gefragt von Bläckymaus 5 in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

Danke, An Schein -Ehen,Fälschungen und anderen Möglichkeiten hab ich nicht gedacht. Vielleicht bin ich zu gutgläubig ?Man lernt nie aus.

2007-11-06 05:58:23 · update #1

8 antworten

Die Abstammungsurkunde darf nicht älter als 1/2 Jahr sein. Für jede neue Ehe oder Sterbefall muß man eine neue Abstammungsurkunde beibringen.(nicht älter als 1/2 Jahr.) Mit Geldmacherei hat das nichts zu tun. Sicher hat sich bei Dir nichts geändert. Aber es gibt Situationen, wo sich auch Daten ändern (evl.durch Adoption)

2007-11-06 06:39:26 · answer #1 · answered by Helgale 7 · 27 0

Fehlt nur noch das man hier in dieser Bananenrepublik seinen arischen Nachweis erbringen muss.

Wir haben ein Buch der Familie, das Haben meine Eltern auch, dort steht auch das ich ihr Kind bin. die spinnen hier.
Alles ist durch Behörden gestempelt und beglaubigt, wer soll ein Buch der Familie fälschen.

2007-11-06 10:54:57 · answer #2 · answered by Karlchen * 7 · 2 0

Hier scheinen einige ein Paar Dokumente durcheinander zu würfeln.
A: Abstammungsurkunde
B: Famielienstammbuch
C: Geburtsurkunde

A = ( Abstammungsurkunde ) Liegt im Einwohnermeldeamt ( Rathaus ) deine Geburtsstadt und können ohne Probleme vom Standesamt der Stadt ( falls abweichend ) angefordert werden.
B = ( Famielienstammbuch ) Liegt beim Standesamt deines jetzigen Wohnortes da es auf DEINE FAMILIE bezogen ist.

C = ( Geburtsurkunde ) Liegt beim Standesamt deiner Heimatstadt ( Nachweis über eigene Existenz )

Das die Papiere nicht älter als 4 Wochen sein dürfen ist damit zu begründen, das es in Deutschland zu viele Versuche der Scheinehen gab und es heute im Trnd liegt den Namen seiner Frau anzunehmen oder Namenstitel zu kaufen. Das neue Dokument beinnhaltet sämtliche Namensänderungen auch wenn es für dich nicht zutreffend sein mag.
Kurz gesagt am Ende stimmt aber der Verdacht auf Geldmacherei da es vorher auch immer Problemlos ging.
Denke aber nicht das dieses deinen Weg ins Eheglück bremsen könnte.
Alles Gute für die Zukunft.

2007-11-06 08:09:43 · answer #3 · answered by magic 2 · 1 0

Ich werde nächstes Jahr heiraten und man hat mir auch gesagt, dass die ganzen Papiere sowohl für Kirche als auch für Standesamt nicht älter als 4 Wochen sein sollten. Um sicherzugehen, dass sich manche Dinge nicht plötzlich ändern (ich möchte allerdings auch gerne wissen, wie sich innerhalb von 4 Wochen meine Eltern ändern sollten). Aber das ist so Vorschrift und davon weichen die Ämter bekanntlich keinen cm ab.

2007-11-06 07:48:41 · answer #4 · answered by maurer1001 2 · 1 0

da hast du recht, früher hatte mal ne geburtsurkunde gereicht...melde dich bei dem standesamt in dem ort wo du geboren wurdest, kostet dann 14€ . wie gesagt, du hast recht alles nur geldmacherei.

2007-11-06 07:44:16 · answer #5 · answered by Steffi H 3 · 1 0

Die Abstammungsurkunde bekommst du doch dort wo du geboren bist, das Geld fließt dann da in die Gemeindekasse, kann also nicht am Geld liegen.
Sie ist aber notwendig, weil nur aus einer Abstammungsurkunde evtl. Adoptionen oder Namensänderungen hervor gehen, wobei auf einer Geburtsurkunde nur die rechtlichen Eltern stehen.
Meine Kinder haben eine Namensänderung durch dadurch weis ich das und habe mit der einmal ausgestellten nie Probleme gehabt die sind jetzt 17 u. 19
Wusste nicht das die ein MHD Datum haben :-)
Nur zur Info; ab 2009 soll die abgeschafft werden.

2007-11-06 07:51:49 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthält unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung aufgeführt.

Abstammungsurkunden sind Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen ist insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die "rechtlichen" Eltern enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.

2007-11-06 07:41:30 · answer #7 · answered by Bianca K 5 · 0 0

Das ist wohl so Vorschrift.

Ein möglicher Grund: mit der heutigen Technik dürfte es sehr einfach sein, Urkunden von 1974 zu fälschen - da weiss ohnehin niemand mehr so genau, welche Art Papier und welcher Stempel da verwendet wurde.

2007-11-06 07:44:56 · answer #8 · answered by swissnick 7 · 0 1

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