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Das Protokoll wurde nicht an die Mitglieder weitergeleitet, was angefochten wurde. Richtet man sich in diesem Fall nur nach einer Satzung, oder aber gibt es vereinsrechtliche Richtlinien, die dieses regeln?

2007-10-25 02:47:20 · 3 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Ehrenamt

3 antworten

Hier zählt meines Wissens nach ausschließlich das, was in der Satzung steht.
Da die Kosten (gerade bei größeren Vereinen) ein enormes Ausmass annehmen würden, wenn jedem Mitglied das Protokoll zugesendet wird, regeln hier die meisten Satzungen, dass die Verlesung in der nächsten Mitgliederversammlung ausreichend ist.
Was steht dazu denn in Eurer Satzung?

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Nachtrag
Habe noch einen interessanten Link gefunden, der Dir hoffentlich weiterhilft.

2007-10-25 02:58:34 · answer #1 · answered by morgaine_112 4 · 0 1

In jeder Sitzung ist es angemessen das die Mitglieder eine Kopie der Agenda und der Minuten erhaelt. Das muesste eigentlich in dem Mitgliedervereins Gesetz drin stehen. Deswegen wird es wahrscheinlich auch angefochten.

2007-10-26 15:48:27 · answer #2 · answered by angelikabertrand64 5 · 0 0

Es muss nicht zugeschickt werden, sollte aber auf Verlangen eingesehen werden können.
Bei der nächsten Mitgliederversammlung kann man das Protokoll noch einmal kurz zusammenfassen oder verlesen. Außerdem wird es ja nach Fertigstellung von dem Vorstand gelesen und bestätigt oder der will noch etwas dazusetzen. So haben wir es damals jedenfalls immer gemacht.

2007-10-25 09:58:22 · answer #3 · answered by Mylady 7 · 0 1

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