Sylvester stellt ja bei Knallern auch eine Ausnahme da.
So darf zwischen 13 und 1 Uhr am nächsten Tag fröhlich
geknallt werden. Also auch nach 22 Uhr.
So mit dürfte laute Musik in diesem Zeitrahmen auch
kein Problem sein.
Besser du mailst mal dein Örtliches Ordnungsamt an.
Die können dies Präziser sagen.
Den beim Osterfeuer gab es da ja auch das 100% Recht
auf ein Feuer und das eben keiner dies Verbieten kann.
Schon garnicht das man dafür auch noch eine Genehmigungsgebühr bezahlen mußte.
Doch dies wurde irgendwie gekippt und inzwischen ist
es je nach Ort zu einer zusätzlichen Einnahmequelle des
Ordnungsamtes geworden.
So kann dies auch in Sachen Silvesterlärm vielleicht sein.
Also besser vorab das abklären und zwar mit dem Örtlichen
zuständigen Ordnungsamt. So kann man auch dem der sich
beschwert oder der anrückenden Polizei etwas vorweisen.
Viel Spaß ansonsten
2007-10-24 06:00:30
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answer #1
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answered by Lars 3
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es gibt gesetzlich keine ausnahme das silvester lauter gehört werden darf als sonst.
es wird aber als normalität angesehen, das man das macht!
2007-10-24 12:50:10
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answer #2
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answered by Anonymous
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Sylvester hat da ein Fenster, welches eben so manches
erlaubt und dazu gehört eben auch laute Musik. Denke aber
das sie nicht so laut wieder sein darf, das man einen
China Böller nicht mehr hört oder die Musik noch zwei Stadtteile weiter zu hören ist. Also angepaßt sollte sie schon sein.
2007-10-28 10:38:11
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answer #3
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answered by Rolle 2
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Also frage von wann bis wann????
Sylvester ist nun mal eine laute Angelegenheit
und im Grunde sind da nur die Zonen um
Krankenhäuser dann noch unter Lärmschutz.
Da es sich um eine Uralte Tradition handelt,
müssen die anderen eben damit leben.
Aber Achtung, denke mal das dieses
Sonderrecht nur bis 1 oder 2 Uhr am Neujahrstag
gilt.
2007-10-27 19:35:16
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answer #4
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answered by marv_vier 2
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Ich habe wegen Lärm schon eine weile Probleme wegen lauten Nachbarn also ganz klar NEIN!Geh doch als Alternative mit deinen Freunden weg.
2007-10-26 16:38:36
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answer #5
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answered by JCV 3
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Kommt immer auf die Nachbarn an. Ich meine wenn man mit gespülten Geschirr schon bei den Nachbarn besser ankommt dann wird es wohl mit freundlichkeit noch besser sein.
2007-10-24 14:57:10
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answer #6
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answered by Roland Gerhard D 1
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Silvester, Weihnachten oder Karneval, sind alles
Sachen wo bestimmte Gesetze nur noch eingeschränkt Gültigkeit haben.
Denke mal wenn du deine Anlage soweit aufdrehen kannst,
das neben an die Gläser und Tassen im Schrank anfangen zu
Tanzen, ist es wohl schon überzogen. Aber wenn sie dies
eben Sylvester natürlich nicht tun, ist das recht auf deiner
Seite.
Tipp mit dem Ordnungsamt würde ich aber schon befolgen.
Alleine um auf der sicheren Seite zu sein.
Ach ja von wem stamm den die Abmahnung. Das steht nirgends
2007-10-24 17:34:54
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answer #7
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answered by Yannik B 2
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an silvester ist eine ausnahme da feiert jeder und man muss damit rechnen das aus einigen wohnungen laute musik kommt aber übertreiben muss man es auch nicht ;))
2007-10-24 12:47:49
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answer #8
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answered by Anonymous
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Lärmbelästung durch laute Musik ist gründsätzlich unzuläs-
sig. Dabei dürfte auch Sylvester kein Ausnahmefall sein,
obwohl natürlich an diesem Tage anderweitiger Lärm
hingenommen werden muß. Aber auch der ist nur zuläs-
sig in zeitlicher Begrenzung (die oftmals nicht eingehal-
ten wird.)
Siehe: Immissionsschutzgesetz: Man darf "offiziell ab dem 31.12. ab 0.00 Uhr bis 1.1. 24.00 Uhr Feuerwerk der Kl.2 (!) abbrennen, aber halt nur "leise" Sachen wie z.B. einen leisen Vulkan etc....." (also keine Böller oder andere laute Feuer-werkskörper)
Laute Knallkörper sind zu Sylvester nur vom 31.12.
ab 00.00 Uhr bis 01:30 Uhr am 1.1. erlaubt, d.h.
also nur für einen Zeitraum von 1 1/2 Stunden.
Das mag vielleicht regional leicht unterschiedlich gehand-
habt werden, aber so lauten nun mal die gesetzlichen Be-stimmungen.
Zwar ist man wohl seitens der zuständigen Ämter zum
Jahresende großzügiger, aber Verstöße gegen das
Gesetz sind eigentlich strafbar.
Also stellt die Knallerei zu Sylvester keine Rechtfertigung
für Lärmbelästung durch laute Musik etc. dar (auch wenn
diejenigen, die hier "Daumen nach Unten" verteilen,
meinen es sei anders.)
Lärmbelästung durch laute Musik kann sogar dazu füh-
ren, dass Schadensersatzansprüche wegen gesund-
heitlicher Schädigung oder Beeiträchtigung gefordert
werden könnten.
Ärzteverbände bedauern die lockere Art und Weise, wie
das Immissionsschutzgesetz Sylvester oft mißachtet
wird - es sind jedes Jahr Verletzungen, Hör- und andere
gesundheitliche Schäden zu beklagen, auch z.B. durch
zu laute Musik (Tinnitus, bis hin zum - manchmal einseitigen -
Hörverlust.) (Siehe hierzu angegebene Quelle.)
Wer absolut laute Musik hören will, der kann mit Kopf-
hörern diese so laut einstellen, dass sein eigenes
Gehör - und nur dieses - geschädigt wird.
Man stelle sich vor, was für ein Höllenlärm entstehen
könnte, wenn nur fünf oder sechs Mieter in einem
Hause jeder eigenen Fernseher, Radios, Kasset-
tenrekorder etc. mit jeweils anderem Programm oder
musikalischen Darbietungen so benutzt, dass die ande-
ren Hausbewohner belästigt werden.
Deshalb ist es wohl auch wegen bereits erfolgter Abmah-
nung ratsam, den Nachbarn keine Belästigung durch laute
Musik zuzumuten - wobei noch zu bemerken ist, dass
die Vorliebe in Bezug auf den Charakter der Musik
unterschiedlich ist. (Was Mancher schön findet, das
finden andere u.U. grauenvoll. Auch darauf sollte man
Rücksicht nehmen, ebenso darauf, dass es kranke
Menschen, die armen Haustiere oder kleine Kinder bzw. ältere Personen gibt.) .
Noch eine Anmerkung: Das Immissionsschutzgesetz gilt
m.W. europaweit.
2007-10-24 12:54:03
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answer #9
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answered by Cassandra 7
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Tut mir Leid für die Enttäuschung. Es gilt immer noch zwischen 22.00 und 8.00 Uhr Zimmerlautstärke. Natürlich gibt es Ausnahmen. Dazu gehört die Genehmigung vom Ordnungsamt bzw. das Einverständnis der Nachbarn. Ferner haben Handwerker einen Sonderstatus und müssen dann aber die Reparatur durchführen! Was Du aber unter Kopfhöhrern treibst ist nur eine Sache zwischen Dir und Deinem Trommelfell.
2007-10-24 12:52:15
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answer #10
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answered by Detlef-1960 6
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