vielleicht haste ja in Polen schon glück.
2007-10-13 07:00:00
·
answer #1
·
answered by maia 4
·
0⤊
1⤋
guckst du hier:
http://www.pyrotechnik-brunner.de/
2007-10-13 14:00:49
·
answer #2
·
answered by TR 2
·
1⤊
0⤋
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im deutschen Sprengstoffgesetz strikt geregelt. Ohne Feuerwerker-Lizenzen oder sogenannte Ausnahmegenehmigungen darf man vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines Jahres nur Feuerwerk der Klasse I (Feuerwerksspielwaren, z.B. kleine "Brummkreisel" und "Feuerringe") und T1 (Feuerwerk für technische Zwecke, z.B. "Traumsterne") abbrennen. Diese sind im Fachhandel auch von Kindern (nur Klasse I) zu erwerben. Für Feuerwerkskörper der Klasse T1 gelten teilweise Einschränkungen, die auf den Gegenständen vermerkt sind.
Nur an Silvester (31. Dezember von 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 1.00 Uhr) ist es Privatpersonen ab 18 Jahren erlaubt, Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) abzubrennen. Im Jahresverlauf ist es grundsätzlich nicht zulässig, Silvesterfeuerwerkskörper (z.B. Raketen, Knallkörper, Fontänen, Batterien) abzubrennen. Dieses Verbot gilt auch für öffentliche oder private Festlichkeiten und auch für das Abbrennen auf privaten Grundstücken.
Zusätzlich zu Silvester kann man anläßlich eines hohen Familienfestes (z.B. Goldhochzeit, 70. Geburtstag usw.) bei dem Ordnungsamt seiner Stadt/Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24(1) der 1. SprengV zum Abbrennen von Kleinfeuerwerk der Klasse II während des Jahres beantragen. Diese wird aber, abhängig von den Bestimmungen der Stadt/Gemeinde, leider nur selten erteilt und kostet dann zwischen 10 und 100 Euro. Erhält man eine Ausnahmegenehmigung, kann man bei jedem Feuerwerker, Feuerwerksbetrieb oder Online-Shop im Internet Silvesterfeuerwerkskörper erwerben.
Feuerwerkskörper der Klassen III und IV (Großfeuerwerk) und T2 (für technische Zwecke) sind Profi-Feuerwerkern vorbehalten und dürfen zu keiner Zeit von Privatpersonen erworben, gelagert oder verwendet werden. Dies gilt auch für pyrotechnische Munition der Klasse PM-II sowie alle Feuerwerkskörper ohne BAM-Zulassung, also z.B. Knallkörper oder Raketen aus dem Ausland (auch aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, z.B. Österreich, Holland). So wird der illegale Besitz oder die Verwendung von z.B. Pyro-Knallpatronen ("Vogelschreck", Klasse PM-II) nach dem Waffengesetz als Straftat und nicht "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet.
2007-10-17 09:48:33
·
answer #3
·
answered by ajtak 2
·
0⤊
0⤋
Da must du dir im Rathaus eine Genemigung holen und mit der gehst du dann in ein Geschäft. Die bestellen dir dann welche.
2007-10-14 04:38:02
·
answer #4
·
answered by Sir Dieselknecht 6
·
0⤊
0⤋
frag doch mal in deinem zuständigen rathaus nach. die feuerwehr hat eigentlich auch immer welche oder bei freunden und bekannten nachfragen.
2007-10-13 14:06:48
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Denke daran, dass Du ohne besondere Erlaubnis gar kein Feuerwerk abbrennen darfst!
Das ist das wesentlich größere Problem.
2007-10-13 14:05:31
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Warte bis Silvester!
2007-10-15 07:16:01
·
answer #7
·
answered by Knolli 6
·
0⤊
1⤋