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Endlich habe ich meine wohnung gefunden.Zu der Wohnung gehört ein Garten.Im expose stand 60m² nur für mich allein.
Hab mich gestern mit dem Makler zusammen gesetzt und über die Wohung geredet.Er gab mir die utensilien für den Bankler für ein Kredit aufnehmen zu können.Protokolle teilungserklärungen usw..Darauf hin hat er mir ein verändertes Expose gegeben und meinte das er das Expose etwas verändert hat.Unzwar hat er die ursprünglich 60m²Garten auf 100m²erhöht.

Muss ich jetzt mit Problemem rechnen

2007-09-29 10:00:21 · 4 antworten · gefragt von Alltagsproblem 1 in Haus & Garten Garten

4 antworten

Nur die Grundsteuer erhöht sich dadurch. Wenn das nichts am Kaufpreis macht kann eigentlich nichts schief gehen.

2007-09-29 10:12:54 · answer #1 · answered by Crusher 6 · 1 1

Am besten fragst Du einen Anwalt oder Notar, welcher Gartenanteil wirklich unwiderruflich zur Wohnung gehört. Womöglich muss das aus mehreren Dokumenten zusammen gesucht werden.

Kostenlos dagegen wäre eine Auskunft beim Grundbuchamt - vermutlich sind da auch Pläne hinterlegt. Frag einfach mal...

Ist ja eigentlich schön, wenn Du "einfach so" zu mehr Gartenanteil kommst.

2007-09-29 17:09:31 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 2 0

Der Dir zustehende Gartenanteil wird als Sondernutzungsrecht bezeichnet (Teil des Gesamtgrundstückes den nur Du nutzen darfst). Dieses Recht muss in der Teilungserklärung "verbrieft" sein. Die Größe ist nirgendwo bezeichnet. Allerdings kannst Du sie aus dem Lageplan, der Bestandteil der Teilungserklärung ist, herausmessen. Lass sie Dir zeigen! Nachteile hat das nicht, und Probleme kann es nicht geben. Eher im Gegenteil, da sie größer ist. Die Grundsteuer ist davon nicht betroffen.

2007-10-01 05:35:48 · answer #3 · answered by horsch 6 · 0 0

Wenn es sich dabei um ein gefördertes Objekt handelt ist der Unterschied schon markant. Würde mich beim Grundbuchamt schlau machen wie die echte Vermessungsdaten lauten. Auch kleine Gemeinden haben einen Einwohnerkataster aus dem die Grösse des jeweiligen Grundstückeigners ersichtlich ist. Auf alle Fälle würde ich mich vor Nachforderungen schützen, indem ich alles verbriefen lasse was ausgemacht wurde . Am Besten beim zuständigem Notar, der sich dann sowieso die Unterlagen unabhängig vom Verkäufer, zusammen sucht.

2007-09-30 15:00:37 · answer #4 · answered by sveneminger 2 · 0 1

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